Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 97Fedlex · Erläuternder Bericht
3.3.1.2 Internationales Roaming
Änderung der Abrechnungsmodalitäten (insbesondere Pflicht zur sekundengenauen Abrechnung bzw. zur Abrechnung auf Kilobyte) für Mobilfunkanbieterin-
nen (Art. 12abis Abs. 1)
Vorab für die Mobilfunknetzbetreiberinnen entstehen gewisse, tragbar scheinende Implementierungskosten. Quantitativ bedeutender sind die Umsatzeinbussen. Im Falle einer Einführung dieser Massnahme im Jahr 201448 hätten die Mobilfunkanbieterinnen beim Dienst Sprachtelefonie Umsatzverluste von 29 - 41% (je nach Region und Anruftyp) zu tragen gehabt49/50. Dies hätte 2014 geschätzt CHF 140.94 Mio. entsprochen. Die Einnahmen und die hypothetischen Einnahmenverluste im Jahr 2014 können wie folgt dargestellt werden:
Einnahmen Durchschnitt- Geschätzter Sprachtelefo- liches, prozen- Einnahmennie Roaming, tuales Ver- verlust
2014 hältnis
zwischen
verrechneten
und tatsäch-
lich konsu-
mierten Minu-
ten51
Ausgehende Anrufe EU/EWR
(ohne Anrufe in die Schweiz) 56.40 30% 16.74
Ausgehende Anrufe EU/EWR
(Anrufe in die Schweiz) 118.93 41% 48.36
Ausgehende Anrufe RoW 128.34 29% 37.57
Eingehende Anrufe EU/EWR 63.26 35% 22.05
Eingehende Anrufe RoW 44.63 36% 16.23
Total 411.57 34% 140.94
Tabelle 4: Einnahmen in Mio. CHF Sprachtelefonie Roaming, 2014 und hypo-
thetischer Einnahmenverlust
48 Für spätere Jahre dürften die Effekte aufgrund sinkender Umsätze mit dem Dienst Sprachtelefonie (z. B. Konkurrenz durch Internet-basierte Dienste) schwächer ausfallen.
49 Der Dienst Telefonie beinhaltet sowohl ausgehende als auch eingehende Anrufe. Die ausgehenden Anrufe wurden getrennt nach folgenden Regionen erhoben: EU/EWR (ohne Anrufe in die Schweiz), EU/EWR (Anrufe in die Schweiz) und Rest of the World (RoW). Die eingehenden Anrufe wurden getrennt nach EU/EWR und RoW erhoben.
50 Es werden zwar nur von den drei Mobilfunknetzbetreiberinnen Daten gesammelt, die Daten enthalten jedoch auch die Umsätze von den ihnen angeschlossenen Mobilfunkanbieterinnen (z. B. MVNO).
51 Dieses Verhältnis berechnet sich wie folgt: Verrechnete Minuten/tatsächlich konsumierte Minuten - 1.