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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten
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Direktzahlungsverordnung
Anhang 7
Der Bundesrat schlägt im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 für den Bereich Landwirtschaft vor, die Beiträge für die Biodiversität (-20 Mio. CHF) und für die Versorgungssicherheit (-30 Mio. CHF) ab 2017 zu reduzieren. Es ist vorgesehen, mit einer Senkung der Beiträge für Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe 1 die Vorgabe bei der Biodiversität umzusetzen. Dabei sollen in erster Linie die Beiträge für Biodiversitätstypen mit einer hohen Beteiligung, wie zum Beispiel die extensiven Wiesen und Weiden sowie die Hochstammfeldobstbäume, reduziert werden. Bei der Versorgungssicherheit ist geplant, den Basisbeitrag für alle Flächen zu reduzieren, damit die Vorgabe einer Einsparung von 30 Mio. CHF erreicht werden kann. Die Festlegung der Beitragsansätze soll erst nach der Anhörung erfolgen, zumal dann die Vorgaben für das Budget 2017, den Finanzplan 2018-2020 sowie die Eckwerte für die Zahlungsrahmen 2018-2021 und für das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 konkreter vorliegen.
Anhang 7 Ziffer 3.1.1 Ziffer 12.
Zur Sicherung der nachhaltigen alpwirtschaftlichen Nutzung ist eine minimale Bestossung und Nutzung der artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet erforderlich. Der Sömmerungsbetrieb soll deshalb nur Biodiversitätsbeiträge in dem Umfang auslösen, wie die Flächen tatsächlich bestossen und genutzt werden. Deshalb werden die Beiträge eines Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebs pro Normalstoss beschränkt. Das Sömmerungsgebiet umfasst 465‘000 ha, wovon rund 176‘000 ha artenreiche Grün- und Streueflächen sind. Im Sömmerungsgebiet werden
290‘000 Normalstösse (1 Normalstoss = 1 Grossvieheinheit während 100 Tagen gesömmert) geweidet. Somit wird im Mittel 1,6 ha Sömmerungsfläche bzw. 0,6 ha artenreiche Grün- und Streuefläche pro Normalstoss genutzt. Die Beschränkung der Beiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen soll auf 200 Fr. pro Normalstoss festgelegt werden. Umgerechnet sind dies 11/3 ha artenreiche Grün- und Streuefläche pro Normalstoss und somit doppelt so viele wie im Mittel genutzt werden. Mit der Beschränkung eines maximalen Beitrags pro Normalstoss können Fälle vermieden werden, in denen mit sehr geringer Bestossung und Nutzung der Alp sehr hohe Beiträge für die Biodiversitätsförderflächen ausgerichtet werden. Durch die Koppelung der Biodiversitätsbeiträge an die effektive Bestossung wird der Aufwand des Bewirtschafters für die Pflege und Nutzung der Alpflächen besser berücksichtigt.
Anhang 7 Ziffer 4.2
Die Landschaftsqualitätsbeiträge wurden mit der AP 14-17 eingeführt. Sie werden zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Kantonen finanziert. Bis im Jahr 2017 stellt der Bund den Kantonen einen maximalen Betrag von 120 Franken je Hektare LN und 80 Franken je Normalstoss für Landschaftsqualitätsprojekte zur Verfügung. Auf die bisher geplante Aufhebung des kantonalen Plafonds ab 2018 wird aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 und aufgrund der vorgesehenen Zahlungsrahmen 2018-2021 verzichtet. In der neuen Zahlungsrahmenperiode werden 150 Millionen Franken jährlich für diesen Beitragstyp eingeplant. Mit der Weiterführung des kantonalen Plafonds kann sichergestellt werden, dass Gelder für die Übergangsbeiträge bis 2021 verbleiben.
Anhang 7 Ziffer 6.4
Für Spritzen bis 800l Fassungsvermögen und einer Balkenbreite bis 15 m liegen die Materialkosten für ein Innenreinigungssystem bei 1500 bis 1800 CHF und die Kosten für die Installation bei ca. 300 CHF. Für grössere Spritzen kommen die Materialkosten auf 1800 bis 2000 CHF. Die Installationskosten sind in der gleichen Grössenordnung wie für kleinere Spritzen.
Anhang 8
Im Anhang 8 werden verschiedene Kürzungen angepasst. Eine Ergänzung betrifft die Einführung der neuen ÖLN-Regelung bezüglich Erosion gemäss Anhang 1 Ziffer 5.2. Die Kürzung gemäss Ziffer 2.2.6 Buchstabe f beträgt 100 Prozent der Versorgungssicherheitsbeiträge für die betroffene Parzelle. Dabei gelten folgende Unter- und Obergrenze: min. 500 Franken und max. 5'000 Franken pro Fall.