Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 18 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket 2016
1 Gegenstand des Anhörungsverfahrens
Die Anhörung bei den Kantonen, Verbänden und interessierte Organisationen dauerte vom 20. Januar bis am 15. April 2016. Folgende Verordnungen waren Gegenstand der Anhörung:
Stufe und Nr. Bezeichnung SR-Nr.
BR 01 GUB/GGA-Verordnung 910.12 BR 02 Direktzahlungsverordnung, DZV 910.13 BR 03 Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV 910.17 BR 04 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV 910.91 BR 05 Agrareinfuhrverordnung, AEV 916.01 BR 06 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbau- 916.121.10
erzeugnissen, VEAGOG
BR 07 Obstverordnung 916.131.11 BR 08 TVD-Verordnung 916.404.1 BR 09 Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich 942.31 WBF 01 Verordnung über die Kontrolle der GUB und GGA 910.124 WBF 03 Agrareinfuhrverordnung, AEV 916.01 BLW 01 VEAGOG-Freigabeverordnung 916.121.100
2 Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
2.1 Übersicht
Zum Anhörungspaket wurden von den Kantonen, politischen Parteien, Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen 191 Stellungnahmen eingereicht.
2.2 GUB/GGA-Verordnung
Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf waldwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete waldwirtschaftliche Erzeugnisse wurde von allen Anhörungsteilnehmenden begrüsst. Einzig die die Staatskanzlei des Kantons Schwyz lehnte diese Änderung ab. Ausserdem schlagen die Kantone Solothurn, Bern und Aargau vor, die Verordnung besser zu strukturieren bzw. in zwei Teile zu unterteilen, um die Anforderungen für waldwirtschaftliche Erzeugnisse besser von jenen für landwirtschaftliche Erzeugnisse abzugrenzen.
Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) und das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau schlagen vor, die bestehende Formulierung bezüglich des von der Gruppierung vertretenen Mengenanteils des Produkts beizubehalten. Die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP, der SBV, SCM und mehrere landwirtschaftliche Organisationen akzeptieren die Definition der Repräsentativitätskriterien einer Gruppierung für waldwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Der VKCS und der Kanton Thurgau schlagen hingegen vor, bei den Repräsentativitätskriterien einzig die Waldfläche zu berücksichtigen, nicht jedoch das Produktionsvolumen. Das Departement für Wirtschaft und Sport des Kantons Waadt fordert, dass entweder die Anzahl Eigentümer oder die Fläche im Eigentum der Mitglieder der Gruppierung berücksichtigt wird. Lignum und das Departement für Wirtschaft und Sport des Kantons Waadt beantragen, dass bei der Beschreibung eines waldwirtschaftlichen Erzeugnisses auch die Holzart oder Baum-sorte sowie andere Eigenschaften berücksichtigt werden.
Die Vereinfachung des Systems zur Akkreditierung der Zertifizierungsstellen, die auf dem Gebiet der GUB/GGA-Kontrolle tätig sind, wird von allen Anhörungsteilnehmenden begrüsst.
Ausländische Zertifizierungsstellen: Die Kantone Jura, Freiburg, Wallis und Waadt sowie der Zürcher Bauernverband lehnen die Öffnung des Zertifizierungsmarktes für ausländische Unternehmen ab. Der
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