Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 18 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket 2016
Alle eingegangenen Stellungnahmen (3 Kantone, 1 überkantonale Organisation, 2 Branchenorganisationen, 1 Grossverteiler) unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen.
Obstgehölze
Da es sich um eine geringfügige Änderung nach bestehendem Recht handelt, ist keine Anhörung erfolgt.
2.8 Obstverordnung
Beitragsansätze
Mit Ausnahme des Kantons TG begrüssen sämtliche dazu Stellungnehmenden (Kantone AG und BE, Schweizer Obstverband SOV, Schweizer Bauernverband SBV, 17 landwirtschaftliche und 3 weitere Organisationen) den Wegfall der jährlichen Neufestlegung der Beitragsansätze. 18 Stellungnehmer weisen darauf hin, dass eine Anpassung der Beitragsansätze bei Bedarf innert nützlicher Frist möglich sein müsse.
22 Stellungnehmer (Kantone AG und BE, SOV, SBV, 17 landwirtschaftliche Organisationen und der Schweizer Landmaschinenverband SLV) wünschen eine Differenzierung der Beitragsansätze nach Qualität/Verwendungszweck des Obstes (mehrere, unterschiedlich hohe Beitragsansätze für den gleichen Obsttyp). Der Kanton AG, SOV, SBV und einige weitere Organisationen verlangen dies insbesondere für Äpfel und Aprikosen. SOV, SBV und 12 weitere Organisationen wünschen für einige Obsttypen höhere Beitragsansätze.
SOV, SBV, und 7 weitere Organisationen schlagen eine Regelung zur Aufnahme neuer Beerenobstarten ab einer gesamtschweizerischen Rohstoffmenge von 5 Tonnen vor.
Anforderungen an das hergestellte Produkt
Die Kantone AG und BE und 22 Organisationen, darunter SOV und SBV, verlangen direkt oder indirekt die Gewährung von Beiträgen für die Herstellung von Produkten, die einer Alkoholsteuer unterliegen.
Der Kanton TG und der Verband Thurgauer Landwirtschaft wünschen, dass Beiträge nicht nur für die Herstellung von Lebensmitteln, sondern auch für die Herstellung von Bestandteilen anderer Produkte (z.B. Kosmetika) ausgerichtet werden. Die SP Schweiz, Pro Natura, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz begrüssen die Beschränkung der Beiträge auf die Herstellung von Lebensmitteln.
Beiträge an Erstverarbeiter
SOV, SBV und 6 weitere Organisationen verlangen, die Beiträge im Fall von Lohnverarbeitung nicht an den Verarbeiter, sondern an dessen Auftraggeber auszurichten.
Mindestbeitrag
Die SP Schweiz, Pro Natura, BirdLife Schweiz, Hochstamm Suisse, ProSpecieRara und WWF
Schweiz wünschen eine Senkung des Minimalbeitrags von 500 auf 300 Schweizer Franken.
Zweck der Marktreserve-Beiträge
SOV, SBV und 8 weitere Organisationen wünschen eine Präzisierung betr. Zweck der Marktreserve-Beiträge. Gemäss Stellungnahme SOV steht diese in Zusammenhang mit der Vorsteuerkürzung bei den Beitragsempfängern.
2.9 TVD-Verordnung
Der Bezug der GVE-Daten für Equiden und Bisons ab der TVD, wie er in den Anhörungsunterlagen vorgesehen war und mit der nächsten Revision der TVD-Verordnung im Jahr 2017 geplant ist, ist weitgehend unbestritten. Die Organisationen der Pferdbranche wünschen, dass für alle Equidenarten eine Grössenunterscheidung bei 148 cm eingeführt wird. Vier Kantone lehnen die Verwendung der Daten ab TVD ab. Diese könnten allenfalls als Richtwerte zur Plausibilisierung der Selbstdeklaration verwendet werden. Es sei unabdingbar, dass bei den Equiden (wie beim Rindvieh) die Meldeverantwortung an den Tierhalter übertragen werde. So eine grundlegende Änderung kann aber nicht ohne weiteres angenommen werden.
Die Geflügelbranche stört sich daran, dass die für die Auszahlung der Entsorgungsbeiträge erhobenen Daten für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere die Einsicht und Nutzung der Daten zu Kontrollzwecken (ÖLN, Tierschutz etc.) stört sie.
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