Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 18 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket 2016
Tiere der Pferdegattung mit einer Widerristhöhe bis 148 cm sollen jedoch auf 0,35 GVE bzw. den halben Wert der Tiere mit mehr als 148 cm festgelegt werden. Damit erhält jede Kategorie 0,05 GVE weniger als die Branche beantragt.
Auf die Forderung, den Begriff „Tiere der Pferdegattung“ durch den Begriff „Equiden“ zu ersetzen, wird nicht eingetreten. Der Begriff „Tiere der Pferdegattung“ wird in der Tierschutzverordnung, der TVD-Verordnung, der Tierseuchenverordnung, bei den Einfuhrbestimmungen, in der DZV und in der LBV verwendet. Einzig die TVD-Verordnung definiert Equiden als Tiere der Pferdegattung, dies wegen dem Equidenpass.
2.6 Agrareinfuhrverordnung, AEV
Einfuhr von Kartoffeln und Kartoffelprodukten
Der Kanton ZG, die LDK, die Fédération Patronale Vaudoise, das Centre Patronal (VD) und die Wettbewerbskommission (nur für den Teil «Saatkartoffeln») befürworteten die in Anhörung gebrachten Vorschläge. Der Kanton JU, die Organisationen des Kartoffelsektors sowie der SBV und die kantonalen Landwirtschaftsorganisationen lehnen die Vorschläge hingegen ab. Sie führen an, dass die Vorschläge namentlich den Verkauf von inländischen Kartoffeln und die Produktionspreise gefährden.
Sieben Organisationen des Kartoffelsektors fordern, dass das Teilzollkontingent der Speisekartoffeln nach Marktanteilen der Berechtigten zugeteilt wird.
Einfuhr von Speiseölen und -fetten
Der Kanton GR ist mit der Änderung einverstanden. Die LDK lehnt eine Grenzschutzbefreiung für Importe aus LDC ab unter Verweis auf ökologische und soziale Schäden durch die Palmölproduktion. Der SBV, etliche landwirtschaftliche. Organisationen und der VKGS akzeptieren die Änderungen unter der Voraussetzung, dass die Pflichtlagerfinanzierung vom Bund getragen wird. Die réservesuisse ist mit der Änderung einverstanden.
Die konsultierte Zollexpertenkommission stimmt der Änderung mehrheitlich zu. Ein Mitglied lehnt die Änderung mit Verweis auf die noch laufende parlamentarische Beratung des LVG insbesondere wegen der zur Diskussion stehenden Erstinverkehrbringerabgabe ab. Ein Mitglied verlangt, dass es bei der Rückerstattung im Export zu keiner Überkompensation kommt, die einer Exportsubventionierung gleich käme.
Einfuhr von Schnittblumen
Die Änderungsvorschläge sind die Folge der Vorschläge in der Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG). Alle unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen.
Themen ausserhalb der Anhörungsvorschläge
Der SBV, etliche landwirtschaftliche Organisationen und die Schweizer Zucker AG fordern einen Mindestpreis von Fr. 60 je 100 kg Zucker.
Der SBV, etliche landwirtschaftliche Organisationen, die Bio Suisse, der DSM, der VKGS und swiss granum fordern innerhalb des Zollkontingents die Erhöhung des max. Grenzschutzes für Brotgetreide von Fr. 23 auf Fr. 30 je 100 kg. Die Agora und zwei weitere Westschweizer Landwirtschaftsorganisationen fordern die Aufhebung der Plafonierung.
SGPV und VKGS fordern die Erhöhung der AKZA für Brotgetreide auf Fr. 50 je 100 kg (AKZA für Brotweizen seit 1.1.2015 Fr. 40 je 100 kg).
VSF, SGPV, VKGS und swiss granum fordern die Überprüfung des Grenzschutzes für den Import von Getreidemischungen.
Pro Natura, BirdLife Schweiz, WWF Schweiz und SP Schweiz fordern eine Lenkungsabgabe auf Kraft-futter.
2.7 Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen, VEAGOG
Tiefkühlgemüse
Alle eingegangenen Stellungnahmen (1 Kanton, 1 überkantonale Organisation und 10 Branchenorganisationen) begrüssen die Aufhebung des Artikels 10 Buchstabe a.
Schnittblumen
072.10-00005 \ COO.2101.101.4.616460 8/18