Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 18 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung: Verordnungspaket 2016

In der Anhörung fand der Vorschlag nur wenige vorbehaltlose Befürworter (SP, Vogelwarte Sempach, Vision Landwirtschaft und VKMB). Einige Institutionen (Kantone BE, TI, SZ, ZG, LDK, Prometerre,

PIOCH, Bauernverband GR) sind einverstanden, falls der Abstand teilweise angepasst wird. Verschiedene Institutionen (Kantone GR, SG, AG, KBNL, Hochstamm-Vereine, AGRIDEA, ProSpecieRara, BirdLife Schweiz, SOV und Obstverband BL,) schlagen eine Besitzstandwahrung für Bäume vor, die vor dem 1.1.2014 (Neuaufnahme der Abstandsregelung in DZV als Weisung) gepflanzt worden sind. Strikt abgelehnt wird die Regelung von SBV und kantonalen Bauernverbänden (AR, SG, GR, AG, ZH), Kantone (JU, AR, OW, TG, VD, LU, SO, VS, SO, ZH) sowie Bio Suisse, ASR, Braunvieh Schweiz, LBV, Biosphäre Entlebuch, VTL, Mutterkuh, JULAZS, SRP, SMP, CAJB, JULA, SLV, BZS, CVA/WLK,

SKMV. Sie befürchten einen hohen administrativen Aufwand und vermuten, dass ökologisch wertvolle Bäume ohne BFF-Beiträge gerodet würden. Einige beklagen die gesamthaft hohe Regeldichte.

Anhang 8

Die vorgeschlagenen Änderungen werden grösstenteils begrüsst. Gegenüber der Anhörung verlangen wenige Kantone und bäuerliche Organisationen eine tiefere maximale Punktezahl beim Überschreiten der Nährstoffbilanz. Wenige bäuerliche Organisationen fordern eine Obergrenze von 10‘000 Fr. bei der Kürzung aufgrund Nährstoffbilanzüberschreitung. Vor allem die Kontrollstellen fordern bei vielen Bestimmungen, dass die Nachreichung von Dokumenten grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll. Sie begründen dies mit dem administrativen Aufwand, der für sie entsteht. Bei den neuen Kürzungen bezüglich Erosion machten Kantone und Kontrollstellen geltend, die Kürzung sei in Fr./ha festzulegen und nicht in Prozenten der Versorgungssicherheitsbeiträge. Verschiedene Kantone sprechen sich gegen die Nicht-Kürzung bei erstmaligen Mängeln bei der Lagerung von Nicht-Bio-Futtermitteln auf Biobetrieben aus. Sie monieren auch, dass für gelagerte konventionelle Mineralstoffe gar keine Sanktionen möglich sind. Bestimmungen ohne Sanktionen müssten gestrichen werden. Bei den Kürzungen der Ressourceneffizienzmassnahmen verweisen Kantone darauf, dass die minimale Anzahl Jahre der Verwendung von umgerüsteten Spritzen nicht festgelegt sei. Für die Kontrolle müsste diese definiert sein. Die Kürzungen der Dokumente im Bereich der Sömmerung werden grundsätzlich unterstützt.

Bäuerliche Organisationen fordern jedoch einen maximalen Betrag von 3000 Franken für sämtliche Dokumentenkürzungen, wie es bislang der Fall ist.

2.4 Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV

Der Kanton SG begrüsst die Aufhebung der Mindestliefermengen. Die LDK und die Kantone AG, GR, NE, TG, ZG begrüssen den Verzicht auf die Mindestliefermengen, wollen das Vorhandensein eines schriftlichen Vertrags weiterhin zentral anhand einer Liste vornehmen und lehnen den Begriff Produzentenorganisationen im Verordnungstext mangels Definition ab. Der SBV, etliche landwirtschaftliche Organisationen, die Schweizer Zucker AG, Coop, die Kantone BE, VD und VS sowie die BDP begrüssen die Neuformulierung von Art. 4 Abs. 3.

Etliche Stellungnahmen gingen zu Themen ein, die nicht Gegenstand der Anhörung waren. Der SBV, etliche landwirtschaftliche Organisationen und der VKGS fordern die Anhebung des Einzelkulturbeitrags für Ölsaaten sowie für Saatgut von Kartoffeln und Mais von Fr. 700 auf Fr. 1000 je Hektare und die Einführung eines Einzelkulturbeitrags für Futtergetreide von Fr. 400 je Hektare. Die Schweizer Zucker AG fordert eine Erhöhung des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben von Fr. 1800 auf Fr. 2000 je Hektare. CH-IGG, DSM, SVIL, Swiss-Seed, VSF, VGS und swiss granum fordern einen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide von Fr. 400 je Hektare. Bio Suisse spricht sich gegen einen Futtergetreidebeitrag aus.

Gegen die geplante Aufhebung der Einzelkulturbeiträge beim Ackerschonstreifen opponieren die bäuerlichen Organisationen sowie Pro Natura, BirdLife, Vogelwarte. Die KOLAS begrüsst hingegen diese Streichung.

2.5 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV

Streichen des Begriffs Produktionsstätte: 10 Kantone und die BDP sprechen sich für die Streichung des Begriffs Produktionsstätte aus. 6 von ihnen und die BDP weisen darauf hin, dass in der Folge die technischen Ausführungsbestimmungen (z.B. Registermanual, Merkmalskataloge) entsprechend geändert werden müssen. Sehr wichtig im Zusammenhang mit dem Vollzug des Tierseuchenrechts sei,

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