Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Ausgangslage
werden. Nach intensiven Diskussionen hat das Parlament dem neuen Direktzahlungssystem ohne Abstriche zugestimmt. Ergänzend zum bundesrätlichen Vorschlag hat das Parlament einen zusätzlichen Beitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil an Steillagen beschlossen. Bei den Eintretens- und Begrenzungskriterien wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen aufgehoben und die Abstufung nach der Fläche gelockert. Zudem werden auf neu eingezontem Bauland keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet.
Mit den Reformetappen seit 1993 haben die Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft zugenommen, und die volkswirtschaftlichen Kosten sind gesunken. Die Kalorienproduktion ist zwischen 1990/92 und 2010/12 um rund 10 Prozent gestiegen. Während die Kalorien aus der tierischen Produktion insgesamt stabil blieben, stieg die Kalorienproduktion im Pflanzenbau um knapp einen Viertel. Da aufgrund der Bevölkerungszunahme auch der Lebensmittelkonsum im Inland gestiegen ist, blieb der Selbstversorgungsgrad in etwa konstant. Im Umweltbereich und im Bereich des Tierwohls konnten deutliche Fortschritte verzeichnet werden, auch wenn in einzelnen Bereichen noch Ziellücken verbleiben (siehe Kapitel 2.3.1).
Die Differenz zwischen den landwirtschaftlichen und den nichtlandwirtschaftlichen Einkommen hat sich verringert. Während 1995/97 der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft rund 50 Prozent unter dem Vergleichslohn lag, betrug die Differenz 2011/13 noch 35 Prozent. In Bezug auf die Einkommensdifferenz ist zu beachten, dass auch die Lebenshaltungskosten der landwirtschaftlichen Haushalte aufgrund der bäuerlichen Besonderheiten tiefer sind. Für das Wohnen beispielsweise sind die Ausgaben der Bauernhaushalte nur etwa halb so hoch wie jene der Vergleichshaushalte1. Zudem ist der Anteil der Betriebe, die den Vergleichslohn erreichen, zwischen 1995/97 und 2011/13 von 11 auf 23 Prozent gestiegen. Ein Teil dieser positiven Entwicklung ist jedoch kalkulatorischer Natur: Die sinkenden Zinssätze der letzten Jahre reduzierten den Abzug für das in den Betrieb investierte Eigenkapital vom landwirtschaftlichen Einkommen und haben einen entsprechend höheren Arbeitsverdienst zur Folge.
Trotz der bisher durch die erreichten Verbesserungen bei der Agrarpolitik besteht noch Potenzial für weitere Optimierungen. Eine Evaluation der Schweizer Agrarpolitik durch die OECD2 kommt zum Schluss, dass das nach wie vor hohe Niveau des Grenzschutzes und der Direktzahlungen zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten führt. Das hohe Stützungsniveau hat zur Folge, dass die Landwirte die Preis- und Marktsignale bei ihren Entscheidungen zu wenig berücksichtigen. Zwischen 1990/92 und 2011/13 ist die Stützung der Landwirtschaft (Grenzschutz und budgetäre Stützung) gemäss OECD von 8,1 auf 5,3 Milliarden Franken gesunken. Hauptverantwortlich dafür ist der starke Rückgang der produktgebundenen Stützung (-4,5 Mrd. Franken). Sie wurde mittels höheren Direktzahlungen (+1,7 Mrd. Franken) teilweise kompensiert. Der Rückgang der produktgebundenen Stützung hat sich aufgrund des Anstiegs der Weltmarktpreise ab 2007 nicht vollumfänglich auf den inländischen Produktionswert ausgewirkt (vgl. Abbildung 1). Trotz der starken Annäherung des inländischen und des internationalen Preisniveaus in den letzten 20 Jahren lagen 2011/13 die Produzentenpreise in der Schweiz nach wie vor um rund 50 Prozent über dem Weltmarktpreis. Aufgrund der Tatsache, dass im Jahr 2014 das Preisniveau auf den internationalen Märkten um rund 10% gesunken ist und sich mit der Aufhebung des Euro Mindestkurses Anfang 2015 die Wechselkurssituation verschlechtert hat, hat sich die Preisdifferenz seither wieder vergrössert.
1 Bundesamt für Landwirtschaft (2014): Agrarbericht 2014, S. 72-73
2 OECD (2014): Evaluation of policy reforms in Switzerland, Draft report, Paris.