Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Ausgangslage

beruhen, hängt auch vom übergeordneten Verhältnis mit der EU ab. Die EU und die Schweiz sind bestrebt, den bilateralen Weg zu erneuern. Hierzu laufen seit dem 22. Mai 2014 Verhandlungen mit der EU über die institutionellen Fragen. Parallel werden auch die Marktzugangsgespräche weitergeführt, u.a. im Bereich Lebensmittelsicherheit. Betreffend Marktzugang im Agrarbereich bleiben die Verhandlungen momentan sistiert. Die Schlussfolgerungen der parlamentarischen Diskussionen zum Bericht des Bundesrates in Beantwortung der Motion Milchmarkt (12.3665; Prüfung sektorielle Öffnung im Milchproduktebereich) werden in die weitere Lagebeurteilung des Bundesrates einfliessen.

Gegenüber der EU müssen weiterhin auch mögliche alternative Optionen im Sinne eines schrittweisen Abbaus tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse im Agrarbereich geprüft werden. Treiber hierfür können sowohl die Entwicklungen auf dem EU-Markt (bspw. Abschaffung der Quoten für Zucker) als auch die Auswirkungen internationaler Entwicklungen (bspw. Abschaffung von Ausfuhrbeiträgen im Rahmen der WTO) auf das bilaterale Verhältnis zur EU sein. Der Bundesrat erachtet eine stärkere Vernetzung zwischen den Agrar- und Lebensmittelmärkten der Schweiz und der EU weiterhin als sinnvoll. Die EU ihrerseits hat mehrfach ihr Interesse an einer Fortführung der Verhandlungen bekundet.

Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU und der EFTA

Die Schweiz verfügt – neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der EU – gegenwärtig über ein Netz von Freihandelsabkommen mit 38 Partnern. Bisher wurde der Marktzugang im Agrarbereich weitgehend im Rahmen der WTO-konsolidierten Zollkontingente und ausserhalb dieser Kontingente beschränkt für nicht-sensible Produkte gewährt. Bei Verhandlungen mit Ländern, die offensive Exportinteressen bei Agrarprodukten verfolgen, wird es aber künftig schwieriger, nur Konzessionen innerhalb bestehender WTO-Kontingente zu gewähren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Rahmen der Aushandlung weiterer Freihandelsabkommen der Grenzschutz im Agrarbereich zunehmend Verhandlungsgegenstand sein wird.

Freihandelsabkommen USA-EU

Im Juli 2013 haben die USA und die EU Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP, Transatlantic Trade and Investment Partnership) aufgenommen. Ein solches wäre weltweit das grösste seiner Art und für viele internationale Verträge der neue Massstab. Die Konturen dieses möglichen Abkommens sind aktuell aber noch nicht bekannt. Deshalb ist es derzeit nicht möglich, die Auswirkungen auf den Agrarbereich zu beurteilen. Es muss damit gerechnet werden, dass die EU und die USA ihren gegenseitigen Zollschutz auch im Landwirtschaftsbereich weitgehend abbauen werden. Im Rahmen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO werden deshalb Abklärungen über die möglichen Auswirkungen eines TTIP auf die Schweiz gemacht. Abhängig von den Perspektiven und dem Inhalt der Verhandlungen zwischen der EU und den USA sollen konkrete Optionen geprüft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu bewahren. Konkrete Antworten der Schweiz, beispielsweise die Aushandlung eines eigenen Abkommens mit den USA, ein "Andocken" an das TTIP oder eine Verbesserung des Marktzugangs von Agrarprodukte in der EU, sind aber noch nicht absehbar.