Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Rahmenbedingungen zur Festlegung der Zahlungsrahmen
In der laufenden Zahlungsrahmenperiode 2014-2017 werden die Zahlungsrahmen gemäss der aktuellen Finanzplanung35 durchschnittlich zu insgesamt 97,5 Prozent ausgenutzt. Dies ist zum einen auf Querschnittskürzungen zur Einhaltung der Schuldenbremse zurückzuführen: Im Voranschlag 2015 hat das Parlament eine einmalige Kürzung sämtlicher schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben um 1.1 Prozent beschlossen; 30 Millionen entfielen auf die Landwirtschaft. Zum anderen beantragt der Bundesrat dem Parlament mit dem Voranschlag 2016, die schwach- und mittelstark gebundenen Ausgaben dauerhaft um 3 Prozent zu reduzieren und so die tiefere Teuerung zu berücksichtigen; gut 90 Millionen dieser Teuerungskorrektur entfällt auf die Landwirtschaft. Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms sollen die Ausgaben im ähnlichen Umfang weiter reduziert werden. Im Unterschied zu den anderen Aufgaben hat das Parlament demgegenüber die Landwirtschaft aus den Sparmassnahmen des Konsolidierungsprogramms 2014 ausgeklammert.
3.2 Rahmenbedingungen zur Festlegung der Zahlungsrahmen Berücksichtigung der Wirtschaftslage
Im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik ist nach Artikel 5 Absatz 3 LwG auf die anderen Wirtschaftszweige, auf die ökonomische Situation der nicht in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung sowie auf die Lage der Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.
In Ziffer 1.2 wurde die mittelfristige Entwicklung der Rahmenbedingungen skizziert. Die starke Aufwertung des Schweizer Frankens nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses hat die Konjunkturentwicklung in der Schweiz im ersten Halbjahr 2015 deutlich abgebremst. Trotz einer leichten Entspannung der Wechselkurssituation im September dürfte die Wirtschaftsentwicklung auch im zweiten Halbjahr 2015 verhalten ausfallen. Insbesondere die Exporte von Waren und Dienstleistungen sind durch die Frankenaufwertung Mitte Januar und die etwas schwächere Dynamik des Welthandels negativ betroffen. Dies gilt auch für die exportorientierten Unternehmen im Bereich der Nahrungsmittelindustrie. Deshalb ist die Land- und Ernährungswirtschaft auch in der nächsten Zahlungsrahmenperiode gefordert, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, damit sie sich auf den Märkten im In- und Ausland behaupten kann.
Gestützt auf die Einschätzung der Expertengruppe für Konjunkturprognosen im Juni 2015 basieren der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2016 sowie die provisorische Finanzplanung 2017-2019 auf deutlich tieferen Eckwerten als noch im Vorjahr unterstellt (vgl. Tabelle 5).
35 Staatsrechnung 2014, Voranschlag 2015 (Bundesbeschluss) und 2016 (Botschaft) sowie Finanzpläne 2017-2019 inkl. Stabilisierungsprogramm 2017-2019