Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Mittelbedarf für die Zeitspanne 2018-2021
Abbildung 5
Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen und aktuelle Finanzplanung des Bundes
Im Zahlungsrahmen „Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen“ ergeben sich im Zeitraum 2018-2021 tiefere Mittel. Der Bundesrat hat Anfang 2015 in Erfüllung des Postulats Müller-Altermatt (12.3555) beschlossen, die Beiträge zugunsten der Forschung für eine ökologische und nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft ab 2016 um 5 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen und im Gegenzug die Investitionskredite im gleichen Umfang zu reduzieren. Zudem wurde die Teuerungskorrektur von 3 Prozent ab 2016 zu einem Drittel in diesem Kredit vorgenommen (-30 Mio. Franken). Der restliche Kürzungsbedarf wird beim Kredit bzw. Zahlungsrahmen Direktzahlungen umgesetzt. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sollen die nicht direkt einkommenswirksamen Investitionshilfen weiter reduziert werden. Die jährliche Aufstockung des Fonds de Roulement der Investitionskredite (Stand Ende 2014: 2,51 Mrd. Fr.) wird auf rund zwei Millionen Franken reduziert und die Strukturverbesserungsbeiträge sollen auf dem Niveau von 88 Millionen Franken weitergeführt werden (-11%).
Im Bereich Produktion und Absatz nehmen die Mittel für die Absatzförderung im laufenden Zahlungsrahmen um 10 Millionen Franken zu. Ab 2018 soll dieser Kredit auf dem Durchschnitt 2014-2017 konstant weitergeführt werden. Der Zahlungsrahmen Produktion und Absatz wird nur deshalb tiefer als in der Vorperiode, weil ab 2018 zwei bisher enthaltene Kredite für administrative Aufwände nicht mehr darin enthalten sind (Ziff. 3.1.1). Sie betragen zusammen jährlich knapp 10 Millionen Franken.
Bei den Direktzahlungen sinken die jährlichen Mittel in zwei Schritten um insgesamt rund 120 Millionen Franken. Diese Senkung ist je zur Hälfte auf die dauerhaften Querschnittskürzungen ab 2016 und das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 zurückzuführen. Ab 2018 soll der Betrag von jährlich 2,68 Milliarden Franken konstant bleiben. Zur Erreichung der