Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2018-2021

Tabelle 5

Volkswirtschaftliche Eckwerte 2015-2020 (Stand Juni 2015; Abweichungen gegen-

über dem Voranschlag 2015 und Finanzplan 2016-2018)

in % 2015 2016 2017 2018 20192020

laufendes Jahr Voranschlag Finanz- Finanz- Finanz- ergän-Jan. Jan. plan plan plan zend2 20151 Rev. 20151 Rev.

BIP-Wachstum

real 0.8 -1.8 1.6 -0.4 2.0 1.7 1.7 1.4 nom-

inal 0.1 -3.0 1.4 -1.6 2.6 2.5 2.7 2.4

Jahresteuerung

LIK3-1.0 -1.4 0.3 -1.6 0.6 0.8 1.0 1.0

1) Expertengruppe Juni 2015

2) im Hinblick auf die mehrjährigen Finanzbeschlüsse

3) Landesindex der Konsumentenpreise (BFS)

Am 17. September 2015 hat die Expertengruppe ihre Prognosen aktualisiert. Während die Annahmen für die Jahre ab 2017 unverändert bleiben, hat die Expertengruppe das nominelle Wirtschaftswachstum in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund der anhaltend tiefen Teuerungserwartungen leicht nach unten korrigiert. Die Auswirkungen auf den Legislaturfinanzplan werden derzeit überprüft.

Finanzpolitische Rahmenbedingungen und Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Die Schuldenbremse nach Artikel 126 BV verlangt im Wesentlichen, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält, wobei konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt werden. Bundesrat und Parlament sind folglich verpflichtet, einen jährlichen Voranschlag zu beschliessen, der diesen verfassungsmässigen Vorgaben entspricht.

Während der Finanzplan 2016-2018 vom 20. August 2014 zu Beginn noch einen leichten strukturellen Überschuss und in den folgenden Jahren rasch wachsende Überschüsse aufwies, hat sich das Bild nun deutlich verschlechtert. Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2016 sieht ein Defizit von 400 Millionen vor. Aufgrund der leicht restriktiven Wirtschaftsentwicklung werden die Vorgaben der Schuldenbremse aber noch eingehalten beziehungsweise sogar leicht übertroffen.

Der Legislaturfinanzplan für die Jahre 2017-2019 wird zwar erst im Januar 2016 definitiv verabschiedet. Die provisorische Planung zeigt jedoch eine merkliche Verschlechterung: Insbesondere aufgrund des niedrigeren Wirtschaftswachstums und der Frankenstärke fallen die Steuereinnahmen deutlich niedriger aus als geplant. Um die Vorgaben der Schuldenbremse auch im Legislaturfinanzplan einzuhalten, hat der Bundesrat deshalb bereits im Sommer 2015 beschlossen, ein Stabilisierungsproramm auszuarbeiten, mit welchem der Haushalt um bis zu einer Milliarde Franken entlastet werden kann. Ende November soll die