Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2018-2021
Tabelle 7
Zahlungsrahmen 2018-2021 im Überblick
(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferenzen) B 2016 2018 2019 2020 2021 Total
Grundlagenverbesserung und
163.5 143.1 142.8 142.8 142.8572
Sozialmassnahmen
Produktion und Absatz 434.1 431.7 431.7 431.7 432.2 1 728
Direktzahlungen 2747.9 2691.7 2682.9 2682.9 2682.9 10 741
Total 3345.5 3266.6 3257.4 3257.4 3257.9 13 041
Mit den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen 2018-2021 liegen die Aufwendungen des Bundes gegenüber der Vorperiode 2014-2017 auf einem tieferen Niveau (Tabelle 8). Die Differenz zum Bundesbeschluss vom 13. März 2013 beträgt 751 Millionen Franken bzw. 5,4 Prozent. Dabei wurden die Herausrechnung der Kredite „Administration Milchpreisstützung“ und „Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch“ aus dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz 2018-2021 berücksichtigt.
Im zeitlichen Verlauf erfolgt die Absenkung auf das tiefere Niveau innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2015 bis 2017. Das Budget 2015 liegt aufgrund von Querschnittskürzungen (30 Mio.) und verschiedenen Kreditverschiebungen und Kompensationsmassnahmen rund 47 Millionen Franken tiefer als in der Zahlungsrahmenbotschaft 2014-2017 des Bundesrates in Aussicht gestellt und vom Parlament beschlossen wurde. Aufgrund der tieferen Teuerung sieht der Bundesrat im Voranschlag 2016 weitergehende Querschnittskürzungen vor, so dass die budgetierten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr nochmals um 54 Millionen Franken pro Jahr sinken. Die Massnahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 reduzieren die Mittel 2017 um weitere 64 Millionen Franken36 gegenüber dem Voranschlag 2016. In der folgenden Zahlungsrahmenperiode 2018 bis 2021 sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel auf diesem Niveau stabil gehalten werden.
Trotz den vorgesehenen Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten ist mittelfristig mit weiter steigenden Kosten für die Beschaffung von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und -faktoren sowie mit höheren Lebenshaltungskosten zu rechnen. Für die Landwirtschaft besteht deshalb, insbesondere bei einem Anstieg der Teuerung, auch ohne grössere Marktöffnungen und damit tieferem Grenzschutz, ein Anreiz die Produktivität weiter zu verbessern.
36 Der Sparbeitrag des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 in Tabelle 6 (2017: 72,1 Mio.) ist höher, weil er vom provisorischen Finanzplan vom 1. Juli 2015 abgezogen wurde. Dieser enthielt von 2016 auf 2017 eine Erhöhung um 8 Millionen Franken: Absatzförderung (2,5 Mio.), Direktzahlungen (3,5 Mio.) und Investitionskredite (2 Mio.).