Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen
Tabelle 9
Zahlungsrahmen für die Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen
(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferenzen) B 2016 2018 2019 2020 2021 Total
Soziale Begleitmassnahmen 2.8 2.0 2.0 1.9 1.9 7.8
Beiträge für Strukturverbesserungen 99.0 88.0 88.0 88.0 88.0 352.0
Investitionskredite 11.5 3.0 2.6 2.7 2.7 11.0
Pflanzen- und Tierzucht 37.6 38.6 38.6 38.6 38.6 154.3
Beratungswesen 11.6 11.6 11.6 11.6 11.6 46.5
Total 163.5 143.1 142.8 142.8 142.8572
3.4.1.1 Soziale Begleitmassnahmen
Zu den sozialen Begleitmassnahmen zählen die Betriebshilfe und die Umschulungsbeihilfen. Sie flankieren den Strukturwandel in der Landwirtschaft im Sinne von Bereitschaftsinstrumenten. Die Betriebshilfe in der Form zinsloser, rückzahlbarer Darlehen wird für bäuerliche Betriebe eingesetzt, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben, bestehende verzinsliche Schulden abzulösen (Umschuldung) oder die frühzeitige Betriebsaufgabe zu erleichtern. Die für diese Massnahmen zur Verfügung stehenden Mittel wurden in den vergangenen Jahren mehrheitlich nicht ausgeschöpft. Dies ist vor allem auf das sehr tiefe Zinsniveau zurückzuführen. Ausgehend von der Annahme, dass die agrarpolitischen Rahmenbedingungen und die Agrarmärkte relativ stabil bleiben, wurden diese Mittel gegenüber dem Voranschlag 2015 für die Betriebshilfe nicht erhöht. Die Umschulungsbeihilfen sind nach Artikel 86a Absatz 3 LwG bis längstens Ende 2019 befristet. In den Jahren 2018 und 2019 sind deshalb nur noch wenige Zahlungen zu erwarten. Die Reduktion von je 0.85 Millionen wird zu den Investitionskrediten transferiert. Für die Jahre 2020 und 2021 wird, analog der vergangenen Jahre, ein Betrag von 1.9 Millionen Franken für die Betriebshilfe vorgesehen.
3.4.1.2 Beiträge für Strukturverbesserungen
Mit Beiträgen für Strukturverbesserungen werden die von der Landwirtschaft benötigten Basisinfrastrukturen37 unterstützt. Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Produktionskosten zu senken und die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse zu verbessern, wobei den ökologischen, tierschützerischen und raumplanerischen Anliegen Rechnung getragen wird. Sie tragen ausserdem zur Stärkung des ländlichen Raums bei und leisten einen Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Von diesen Beiträgen werden mehr als 70 Prozent für Landumlegungen, Erschliessungsanlagen, Wasserversorgungen und auch für die periodische Wiederinstandstellung von Erschliessungen verwendet. Weiter werden im Hügel- und Berggebiet der Neu- und Umbau von Ökonomiegebäuden für Raufutter verzehrende Tiere und im Berggebiet gemeinschaftliche Bauten sowie Bauten gewerblicher Kleinbetriebe zur Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung regionaler Produkte unterstützt. Angesichts der Entwicklungen in ländlichen Gebieten kommt dem angepassten Ausbau und dem Erhalt der Basisinfrastrukturen für die Landwirtschaft eine hohe Bedeutung zu. Eine zunehmende Nachfrage besteht bei der Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung und zur
37 Erschliessungen mit Güterwegen, Wasser, Elektrizität, Seilbahnen, etc.