Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2018-2021

der Nutzung alter Sorten aufgewendet werden. Oft sind die eingelagerten alten Sorten für die Nutzung zwar interessant, weisen aber genetische Defizite auf oder sind genetisch so heterogen, dass sie noch zu wenig für unsere lokalen Anbaubedingungen angepasst sind. Eine gezielte Auslese oder züchterische Weiterentwicklung kann ihre Anpassung verbessern und soll unterstützt werden, um alte Sorten für eine nachhaltige und marktfähige lokale Nischennutzung nutzbar zu machen.

In der Botschaft zum Voranschlag 2016 (15.041, Band 2B, Seite 259) schlägt der Bundesrat vor, die Pflanzenzüchtung und insbesondere die Weiterentwicklung alter Sorten neu zu unterstützen.

3.4.1.5 Beratungswesen

Die landwirtschaftliche Beratung hat zum Ziel, die in der Landwirtschaft tätigen Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu begleiten und in ihrer berufsorientierten Weiterbildung zu unterstützen. Sie ist Teil des landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystems (LIWIS) und ein Bindeglied zwischen Forschung und Praxis, das wissenschaftliche Erkenntnis mit praktischem Erfahrungswissen verbindet. Der Bund fördert das Beratungswesen durch Finanzhilfen an die Beratungszentrale AGRIDEA, an überregional tätige, in Spezialbereichen arbeitende Beratungsdienste (z.B. Bienen, Geflügel, Alpwirtschaft) und an die Vorabklärung von gemeinschaftlichen Projektinitiativen. Seit dem Jahr 2014 kann er ausgewählte innovative Ideen speziell fördern, indem er Beratungsprojekte selber ausschreibt oder Finanzhilfen für Beitragsgesuche gewährt.

Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz

Im Bereich Produktion und Absatz nehmen die Mittel für die Qualitäts- und Absatzförderung im laufenden Zahlungsrahmen 2014-2017 um 10 Millionen auf 70 Millionen Franken zu. Ab 2018 soll dieser Kredit auf dem tieferen Niveau des Voranschlags 2015 konstant weitergeführt werden.

Da ab 2018 die Kredite A2111.0121 Administration Milchpreisstützung und A2111.0122 Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch nicht mehr dem Zahlungsrahmen angerechnet werden, fällt die Summe um jährlich 9,6 Millionen Franken tiefer aus. Die übrigen Kredite dieses Zahlungsrahmens werden unverändert weitergeführt.

Falls, wie in den Kapiteln 1.3 und 3.3 ausgeführt, aussenhandelspolitische Abkommen mit Wirkung auf den Zeithorizont 2018-2021 abgeschlossen würden, wäre eine tiefergreifende Analyse der Massnahmen im Bereich Produktion und Absatz notwendig, und die entsprechenden Instrumente müssten auf die veränderte Ausgangslage beim Grenzschutz abgestimmt werden. In diesem Falle würde der Bundesrat ein konsistentes Konzept mit den entsprechenden instrumentellen und finanziellen Vorschlägen vorlegen.