Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten

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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen

Tabelle 10

Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz

(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferen- B 2016 2018 2019 2020 2021 Total zen)

Qualitäts- und Absatzförderung 67.5 65.0 65.0 65.0 65.0 260.0

Milchwirtschaft1 293.0 293.0 293.0 293.0 293.0 1172.0

Viehwirtschaft2 6.0 6.0 6.0 6.0 6.0 23.8

Pflanzenbau 67.7 67.8 67.8 67.8 68.3 271.5

Total 434.1 431.7 431.7 431.7 432.21728

1Administration Milchpreisstützung im Budget 2016 nicht eingerechnet, da diese Mittel ab

2018 ins Globalbudget BLW transferiert werden.

2Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch im Budget 2016 nicht

eingerechnet, da diese Mittel ab 2018 ins Globalbudget BLW transferiert werden.

3.4.2.1 Qualitäts- und Absatzförderung

Wie einleitend ausgeführt, wird es für die Schweizer Landwirtschaft im Hinblick auf eine zunehmende Integration des Schweizer Agrarmarkts in die internationalen Märkte wichtiger, dass sie aus dem Verkauf ihrer Produkte einen möglichst hohen Erlös auf den Märkten erzielen kann. Der Bund unterstützt daher die Qualitäts- und Absatzförderung und übernimmt einen Teil der anrechenbaren Kosten. Auf Grund der strategischen Bedeutung der Massnahmen, sollen die Mittel für die bisherigen Massnahmen im Bereich der Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit nach Artikel 11 sowie der Absatzförderung nach Artikel 12 LwG auf dem Niveau des Zahlungsrahmens 2014 – 2017 gehalten werden. Im Kredit Qualitäts- und Absatzförderung sollen somit für die Jahre 2018-2021 jährlich 65 Millionen Franken eingestellt werden. Die Reduktion von 5 Millionen Franken gegenüber 2017 muss durch geeignete Massnahmen wie eine gleichmässige Reduktion der Finanzhilfen oder eine Senkung des Kofinanzierungsanteils des Bundes umgesetzt werden. Die Art der Umsetzung ist in der Kompetenz des BLW und soll die Ergebnisse der derzeit laufenden externen Evaluation der landwirtschaftlichen Absatzförderung berücksichtigen, welche Anfang 2016 abgeschlossen sein wird.

3.4.2.2 Milchwirtschaft

Zur Stützung des Milchmarktes werden zwei Instrumente eingesetzt: Die Zulage für verkäste Milch bezweckt, den unterschiedlichen Grenzschutz zwischen dem mit der EU liberalisierten Käsemarkt ("gelbe Linie") und den anderen Milchprodukten ("weisse Linie") weitgehend auszugleichen. Die Zulage für Fütterung ohne Silage fördert die Produktion von qualitativ erstklassigen Rohmilchkäsen, welche im Rahmen der Qualitätsstrategie grosse Bedeutung haben. Für diese zwei Instrumente sollen jährlich 293 Millionen Franken aufgewendet werden. Wie bisher wird eine private Organisation mittels Leistungsvereinbarung beauftragt, die Milchdaten zu erfassen und die Ausrichtung der Zulagen vorzubereiten. Für die Vergütung dieser Aufgaben sind ab 2018 ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen weiterhin 3 Millionen Franken pro Jahr im Globalbudget des BLW vorgesehen (siehe Ziff. 3.1.1).