Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Bund
4 Auswirkungen
Nachfolgend werden die Auswirkungen der vorgeschlagenen Mittelverteilung dargestellt.
4.1 Bund Personal
Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen
Die Anpassungen können mit den bestehenden personellen Ressourcen bewältigt werden.
Produktion und Absatz
Die Aufgaben können mit den bestehenden personellen Ressourcen bewältigt werden.
Direktzahlungen
Das neue Direktzahlungssystem der AP 14-17, das 2014 in Kraft getreten ist, wird in der Periode 2018-2021 optimiert, aber nicht grundlegend geändert. Die Direktzahlungsprogramme könnten bei der Ressourceneffizienz und den Produktionssystemen erweitert werden, was einen personellen Mehraufwand zur Folge hätte. Zusätzliche personelle Aufwände entstehen ferner aus der verstärkten Oberaufsicht über den Vollzug der Direktzahlungen in den Kantonen gemäss den Empfehlungen der EFK41. Dazu gehört insbesondere auch die Sicherstellung einer hohen Qualität der Vollzugsdaten, die von den Kantonen erhoben und ans BLW übermittelt werden (z.B. Direktzahlungs- und Kontrolldaten). Aufgrund des Projekts administrative Vereinfachung und eines verstärkten Einsatzes von IT-Mitteln werden die Aufwände sinken. Ferner führen die Erfahrungen im neuen Direktzahlungssystem zu Effizienzsteigerungen und folglich tieferen personellen Aufwänden. Insgesamt werden die personellen Mehraufwände durch Minderaufwände kompensiert. Die Aufgaben im Bereich der Direktzahlungen können demnach mit den bestehenden personellen Ressourcen bewältigt werden.
Würde dem BLW aus strategischen Überlegungen eine gegenüber heute stärkere zentrale, gesamtschweizerische Rolle bei der IT übertragen, müssten auch die dafür notwendigen personellen Ressourcen bereitgestellt werden.
Finanzen
Die Auswirkungen auf die Agrarausgaben innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen sind unter Ziffer 3.4 dargelegt. Die vorgeschlagenen Mittel für die Jahre 2018-2021 entsprechen den finanzpolitischen Vorgaben des Bundesrates.
Informatik
Für die gesamtschweizerische Vollzugsunterstützung der Agrarpolitik verfügt das BLW über verschiedene Informationssysteme (Agrarinformationssystem AGIS, Acontrol für Kontrollergebnisse und Vollzugsmassnahmen, HODUFLU für die Erfassung der Hofdüngerflüsse, Beitragsberechnungsservice BBS). Im Bereich der Direktzahlungen werden die BLW-Systeme departementsübergreifend auch für veterinär-, lebensmittelrechtliche oder statistische Zwecke koordiniert eingesetzt. Das BLW ist dabei für die fachliche Betreuung und die Datenqualität der Systeme verantwortlich.
41 Bericht „Prüfung der Oberaufsicht des BLW über die kantonalen Landwirtschaftsämter im Bereich der Direktzahlungen“ vom 10. Juni 2014.