Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen
Die Einführung der Qualitätsstufe 3, ursprünglich auf 2016 geplant, wird im Hinblick auf ein kohärentes Beitragssystem für Biodiversität weiter geprüft.
Landschaftsqualitätsbeiträge
Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die Vielfalt der Kulturlandschaften gefördert oder dem Verlust der Landschaftsvielfalt entgegengewirkt werden. Auf regionale Initiative werden Landschaftsleistungen, die in einem engen Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion stehen, gezielt unterstützt. Die Landschaftsqualitätsbeiträge wurden mit der AP 14-17 eingeführt. Sie werden zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Kantonen finanziert. Bis im Jahr 2017 stellt der Bund den Kantonen einen maximalen Betrag von 120 Franken je Hektare LN und 80 Franken je Normalstoss für Landschaftsqualitätsprojekte zur Verfügung. Auf die bisher geplante Aufhebung des kantonalen Plafonds ab 2018 wird aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 verzichtet. In der neuen Zahlungsrahmenperiode werden 150 Millionen Franken jährlich für diesen Beitragstypen eingeplant. Mit der Weiterführung des kantonalen Plafonds kann unter anderem vermieden werden, dass die Übergangsbeiträge aufgrund der hohen Beteiligung bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen vor 2021 auslaufen. Die Kantone sind bestrebt, die knappen Mittel weiterhin zielgerichtet einzusetzen und die Massnahmen zu priorisieren. Allerdings haben die Kantone die projektbezogenen Ziele unter der Annahme festgesetzt, dass ab 2018 die Plafonds aufgehoben werden und damit mehr Mittel für Landschaftsqualitätsbeiträge zur Verfügung stehen werden. Dies kann bei einigen Projekten dazu führen, dass nicht alle geplanten Massnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden können.
Produktionssystembeiträge
Mit den Produktionssystembeiträgen werden besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen unterstützt. Ein zentrales Merkmal dieser Beiträge ist, dass mit den Produkten ein Mehrwert am Markt erzielt werden kann. Bei den Programmen für den biologischen Landbau und das Tierwohl (BTS und RAUS) wird nur noch eine leichte Zunahme der Beteiligung erwartet. Im neuen Programm zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion wird die Beteiligung ab dem Jahr 2018 voraussichtlich relativ stabil bleiben.
Gemäss heutigen Schätzungen steigen die Ausgaben im Rahmen der Produktionssystembeiträge in den Jahren 2018-2021 von 467 auf 480 Millionen Franken. Diese Zunahme beruht auf der Annahme, dass die Beteiligung weiter steigt. Zudem soll ein gewisser Spielraum zur Unterstützung neuer Produktionssysteme geschaffen werden.
Ressourceneffizienzbeiträge
Mit den national wirkenden Ressourceneffizienzbeiträgen wird die nachhaltige Nutzung der Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft gefördert. Es werden derzeit drei verschiedene Massnahmen unterstützt. Es sind dies die emissionsmindernden Ausbringverfahren von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern, die schonende Bodenbearbeitung und der Einsatz präziser Applikationstechniken beim Pflanzenschutz. Diese drei Massnahmen werden zeitlich befristet bis Ende 2019 unterstützt. Es ist vorgesehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt neue Ressourceneffizienzmassnahmen umgesetzt werden und sich der finanzielle Bedarf für Ressourceneffizienzbeiträge von 2018-2021 von 72 auf 87 Millionen Franken erhöht.
Die regional und sektoral ausgerichteten Programme zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen gemäss Artikel 77a und 77b LwG sowie die regionalen Projekte nach Artikel 62a GSchG werden weitergeführt. Neue Projekte können weiterhin initiiert werden,