Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Ausgestaltung der Zahlungsrahmen
Tabelle 11
Zahlungsrahmen für Direktzahlungen
(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferen- B 2016 2018 2019 2020 2021 Total
zen)
Versorgungssicherheitsbeiträge 1085.7 1055.7 1055.7 1055.7 1055.7 4222.8
Kulturlandschaftsbeiträge 494.1 520.9 520.9 520.9 520.9 2083.6
Biodiversitätsbeiträge 352.2 338.0 343.0 348.0 353.0 1382.0
Landschaftsqualitätsbeiträge 130.0 150.0 150.0 150.0 150.0 600.0
Produktionssystembeiträge 458.8 467.0 472.0 476.0 480.0 1895.0
Ressourceneffizienzbeiträge 58.1 72.0 77.0 82.0 87.0 318.0
Übergangsbeiträge 169.0 88.1 64.3 50.3 36.3 239.0
Total 2747.9 2691.7 2682.9 2682.9 2682.9 10 741
Versorgungssicherheitsbeiträge
Zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln werden Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Diese sollen sicherstellen, dass die Produktionskapazität aufrechterhalten bleibt. Sie sind in drei Beitragsarten aufgeteilt: Basisbeitrag, Förderung der offenen Ackerflächen und der Dauerkulturen, sowie Erhaltung der Produktionskapazität unter erschwerten Produktionsbedingungen. Für die Versorgungssicherheitsbeiträge sollen jährlich 1,056 Milliarden Franken eingesetzt werden. Das entspricht gegenüber dem Budget 2016 einer Kürzung von 30 Millionen Franken (-3%). Damit werden die Vorgaben aus dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 umgesetzt. Gleichzeitig sollen auch die für die Biodiversitätsförderung vorgesehenen Mittel ab 2017 gegenüber 2015 um 30 Millionen Franken reduziert werden (Voranschlag 2016 -10 Mio. und Stabilisierungsprogramm -20 Mio.). Der Anteil der Versorgungssicherheitsbeiträge am Total der Direktzahlungen bleibt stabil, sodass weiterhin eine sichere Versorgung mit inländischen Produkten gemäss den Zielsetzungen der Agrarpolitik 2014-2017 erreicht werden kann. Die Höhe der drei Beitragsarten soll aufgrund der Entwicklung der Acker- und Grünflächen durch den Bundesrat festgelegt werden. Weiterhin soll die Ackerfläche verhältnismässig stärker gefördert werden als die Grünfläche. In Übereinstimmung mit dem im Rat noch nicht behandelten Postulat Bertschy (14.3854) beabsichtigt der Bundesrat eine Wirkungsanalyse der Beiträge für Versorgungssicherheit durchzuführen.
Kulturlandschaftsbeiträge
Zur Erhaltung einer offenen Kulturlandschaft werden Kulturlandschaftsbeiträge ausgerichtet. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und insbesondere den Waldeinwuchs verhindern. Die finanziellen Anreize sind entsprechend den klimatischen und topografischen Erschwernissen je Zone festgelegt. Weil weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass in der Talzone die Offenhaltung ohne spezifische Anreize der öffentlichen Hand sichergestellt ist, bedarf es weiterhin keines Offenhaltungsbeitrags für ebene Flächen in der Talzone. Im Berg- und Hügelgebiet wird aufgrund der klimatischen und topografischen Erschwernisse ein Zonen-