Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/45: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 · 58 Seiten
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Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel 2018-2021
wobei beim Ressourcenprogramm nach den Artikeln 77a und 77b LwG keine breitenwirksamen Massnahmen mehr gefördert, sondern lediglich Pilotprojekte unterstützt werden sollen. Gefördert werden innovative Projekte, die neben ihrer direkten Wirkung auf die Zielerreichung, auch nach Ablauf der befristeten Unterstützung Chancen haben, in der Praxis umgesetzt zu werden. Der finanzielle Bedarf für die Ressourcenprojekte wird auf 12 Millionen Franken und für die Gewässerschutzprojekte auf 8 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Übergangsbeitrag
Mit dem Übergangsbeitrag wird seit dem Jahr 2014 die Sozialverträglichkeit des Systemübergangs aus einzelbetrieblicher wie auch aus sektoraler Sicht sichergestellt. Im ersten Umsetzungsjahr wurden 308 Millionen Franken als Übergangsbeiträge ausgerichtet. Der Übergangsbeitrag stellt eine Residualgrösse zwischen dem gesamten Direktzahlungsbudget und dem Bedarf für die leistungsbezogenen Instrumente dar. Unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen ergibt sich für den Übergangsbeitrag im Jahr 2018 eine Summe von 88 Millionen Franken. Gemäss heutigen Schätzungen sinken die verfügbaren Mittel bis 2021 voraussichtlich auf 36 Millionen Franken. Mit den im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 vorgesehenen gezielten Kürzungen bei den leistungsbezogenen Direktzahlungen soll ein Auslaufen des Übergangsbeitrags vor 2021 verhindert werden. Je nach Ausgestaltung der leistungsbezogenen Direktzahlungen und Beteiligungsentwicklung bei den Programmen, werden die Mittel aber möglicherweise trotzdem nicht ausreichen, um bis 2021 einen Übergangsbeitrag ausrichten zu können. Falls der Bedarf die im Kredit eingestellten Mittel übersteigt, müssten die Direktzahlungsansätze weiter gekürzt werden.
3.5 Legislaturplanung
Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 ist als erforderliche Massnahme zur Zielerreichung im Aufgabengebiet «Landwirtschaft und Ernährung» in der Botschaft vom 25. Januar 2012 über die Legislaturplanung 2011-201539 und im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung 2011-201540 enthalten. Für die Zeit von 2018-2021 sind die Eckpunkte der Zahlungsrahmen und allfälliger Gesetzesanpassungen festzulegen und der Auftrag für die Erstellung einer entsprechenden Botschaft zu erteilen. Die vorgeschlagenen Zahlungsrahmen sind mit der Botschaft zur Legislaturfinanzplanung für die Jahre 2017-2019 abgestimmt.
3.6 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder in beiden Räten. Der vorliegende Bundesbeschluss untersteht deshalb der Ausgabenbremse.
39 BBl 2012 481
40 BBl 2012 7155