Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/49: Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und für Dienstleistungsaufträge · 7 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Beschaffungskonferenz des Bundes BKB

1. Ausgangslage und Ziele der Revision

Seit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsaufträge (AGB DL) und diejenigen für die Beschaffung von Gütern (AGB GB) für die Bundesverwaltung im März 2001 festgelegt wurden, sind sie keiner umfassenden materiellen Revision unterzogen worden. Um zu prüfen, ob auf Seiten der Bundesverwaltung ein Revisionsbedarf besteht, erteilte die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) dem „Fachausschuss Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Gütern und AGB für Dienstleistungsaufträge“ (FA) im November 2013 das Mandat abzuklären, ob und inwiefern die vorgenannten AGB einer Überarbeitung bedürfen.

Für die Analyse und die anschliessenden Revisionsarbeiten waren die folgenden Vorgaben zentral:

 Die Rechtssicherheit im Umgang mit den AGB des Bundes ist zu gewährleisten.

 Die rechtlichen Risiken und Chancen zwischen den Vertragsparteien sind so zu verteilen, dass der Investitionsschutz des Bundes gewährleistet wird.

 Die Regelungen in den AGB entsprechen der wirtschaftlichen und technologischen Wirklichkeit der Parteien.

 Die AGB erreichen eine hohe Akzeptanz in der Beschaffungspraxis und werden standartmässig eingesetzt. Im Zweifelsfall orientiert sich der Bund am Obligationenrecht und subsidiär an der Branchenüblichkeit.

 Die revidierten AGB werden mit den übrigen AGB des Bundes und denjenigen der Bundesunternehmen (insbesondere SBB und der Schweizerischen Post) weitgehend harmonisiert.

 Der Aufbau und die Struktur sind sinnvoll zu überarbeiten und zu modernisieren.

Der aus Juristen und Praktikern des BBL, ASTRA, armasuisse, IGE, ETH Zürich und

Lausanne, SBB und Post zusammengesetzte FA stellte im Rahmen seiner Arbeiten einen Revisionsbedarf fest und erarbeitete im vergangenen Jahr die vorliegenden Entwürfe.

Nachdem die Dokumente Anfang 2015 konsolidiert wurden und die Genehmigung durch die BKB an der Sitzung vom 26. Februar 2015 erfolgte, wurden die Revisionsentwürfe im Sommer 2015 in die Ämterkonsultation geschickt. Nach der Auswertung und Prüfung der Ergebnisse, liess der FA verschiedene Anpassungen in die Revisionsentwürfe einfliessen. Auf dieser Grundlage wird nun das Anhörungsverfahren durchgeführt, bei dem sich alle Interessierten zu den revidierten AGB äussern können. Die Genehmigung der revidierten AGB durch die BKB ist für das Ende des 2. Quartals 2016 vorgesehen. Sie werden anschliessend, voraussichtlich im Juli 2016, in Kraft gesetzt werden.

Durch die Revision werden inhaltliche Klärungen, Präzisierungen und Aktualisierungen erreicht. Die Revisionsentwürfe weisen mehr Artikel auf als die bisher geltenden AGB DL / GB. Dies ist einerseits darauf zurück zu führen, dass etliche bestehende Inhalte entflochten und in mehrere Artikel aufgeteilt werden. Andererseits werden bestehende Anliegen aus der Praxis aufgenommen und als Neuerungen integriert: Etwa Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit, zur Haftung, zu Importvorschriften und zum Einsatz und Beizug Dritter. Es werden keine inhaltlichen Streichungen vorgenommen und bewährte Bestimmungen bleiben in den Revisionsentwürfen bestehen. Daneben werden zahlreiche formelle und sprachliche Anpassungen vorgenommen. In verschiedenen Phasen des Projekts hat der FA die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten gesucht und diese für Stellungnahmen sowie Begutachtungen herangezogen. In vielen Sachfragen wurde der Quervergleich mit anderen AGB des Bundes sowie der Bundesunternehmen (SBB, Post) gezogen, um eine möglichst weitgehende Angleichung zu den übrigen AGB zu erreichen.

Anhörungsverfahren Revision AGB DL / GB