Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/49: Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und für Dienstleistungsaufträge · 7 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Beschaffungskonferenz des Bundes BKB
2.3. Spezifische Bestimmungen der AGB GB
2.3.1. Geltungsbereich (Ziff. 1 rev-AGB GB)
Die rev-AGB GB weisen nun darauf hin, dass neben Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen auch deren allfällige Montage in den Geltungsbereich der AGB fällt. Ziff. 8 „Übergabe und Montage“ sieht zu diesen Inhalten weitergehende Ausführungen vor.
2.3.2. Materiallieferung, Vorlage und Betriebsmittel (Ziff. 6 rev-AGB GB)
Bei Güterbeschaffungen kommt es im Rahmen der Vertragserfüllung regelmässig dazu, dass die Käuferin der Verkäuferin Material liefert. In den rev-AGB GB wird das Bedürfnis der Vergabestellen nach einer Regelung in diesem Zusammenhang berücksichtigt: Die neue Ziff. 6.1 legt die grundsätzliche Handhabung und die Eigentumsverhältnisse daran fest.
Zudem sieht Ziff. 6.2 Regeln für den Umgang mit Vorlagen oder anderen Betriebsmittel vor, welche der Verkäuferin für die Erarbeitung des Angebots oder zur Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
2.3.3. Importvorschriften (Ziff. 7 rev-AGB GB)
Forderungen der ETH-Zürich, wonach Bestimmungen über Import- und Exportvorschriften in die rev-AGB GB aufzunehmen seien, liess der FA in die Revisionsarbeiten einfliessen und integriert, analog den AGB IT Werkvertrag des Bundes - im Sinne der Harmonisierung der AGB, die neue Ziff. 7.
2.3.4. Übergabe und Montage (Ziff. 8 rev-AGB GB)
Vertreter der Praxis monierten, dass den Themen Übergabe, Prüfung und Montage in den geltenden AGB GB nicht ausreichend Berücksichtigung zukommt und die bestehenden Regeln diesbezüglich nicht genügen. Diese Anliegen aufnehmend, orientiert sich der FA an den AGB GB der Post und schafft mit der neuen Ziff. 8 nun eine Bestimmung, welche sich diesen Fragen annimmt.
2.3.5. Gewährleistung (Ziff. 12 rev-AGB GB)
Die Bestimmungen der rev-AGB GB bezüglich der „Gewährleistung“ stimmen in grossen Zügen mit denjenigen der bisherigen Fassung überein. Die Prüfungsobliegenheit der Käuferin wurde auf Wunsch von Praxisvertretern in die Bestimmungen bezüglich „Übergabe und Montage“ (Ziff. 8.4) verschoben.
Bei Vorliegen eines Mangels sieht Ziff. 12.2 neu, in Anlehnung an die AGB IT DL, die Nachbesserung als Wahlmöglichkeit für die Käuferin vor.
Von Seiten der Praxis wurde ausserdem vorgebracht, dass die Rechtslage bezüglich Garantiezeit von ausgetauschten Komponenten unklar erscheine. Neu nimmt sich Ziff. 12.4 rev-AGB GB dieser Thematik an und schafft eine Regelung für ersatzweise eingebaute Komponenten bzw. für Teile, an welchen während der Garantiefrist ein Mangel behoben werden muss.
Anhörungsverfahren Revision AGB DL / GB