Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/49: Revision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und für Dienstleistungsaufträge · 7 Seiten
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Beschaffungskonferenz des Bundes BKB
Die rev-AGB sehen neu Regeln für die Auftragnehmerin bzw. die Verkäuferin mit Sitz im Ausland und die mindestens einzuhaltenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisationen2 bei der Leistungserbringung im Ausland vor. Ferner wurde eine Bestimmung für den Fall aufgenommen3, dass Arbeitnehmende aus dem Ausland in die Schweiz entsendet werden.
2.1.4. Vergütung (Ziff. 7 rev-AGB DL; 9 rev-AGB GB)
Im Zuge der Revisionsarbeiten wurden die in den Bestimmungen aufgeführten Kosten und Leistungen, welche durch die vertraglich festgelegten Vergütung abgegolten werden, für die jeweiligen AGB angepasst und überarbeitet. Gemäss rev-AGB, muss ausserdem die Mehrwertsteuer bei der Rechnungsstellung separat ausgewiesen werden.
Als weitere Neuerung werden die Auftragnehmerin bzw. die Verkäuferin zur elektronischen Rechnungsstellung4 verpflichtet, wenn der Vertragswert 5‘000.- Franken übersteigt (Ziff. 7.4 rev-AGB DL und Ziff. 9.4 rev-AGB GB). Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der „E-Government-Strategie Schweiz“5, welche die elektronische Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung als priorisiertes Vorhaben vorsieht. Gleichzeitig wird dadurch der Bundesratsbeschluss vom 8. Oktober 2014 umgesetzt, welcher die Bundesverwaltung zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Dadurch soll der aufwändige Prozess des Rechnungsaustauschs beschleunigt, manuelle Arbeiten automatisiert und die Fehleranfälligkeit minimiert werden. Die Ablösung der Papierrechnung durch die E-Rechnung bietet für alle Parteien ein erhebliches Potential zur Kostensenkung.
2.1.5. Verzug (Ziff. 8 rev-AGB DL; 10 rev-AGB GB)
Auf die Nennung der gesetzlichen Folgen des Verzugs nach Art. 107 OR wird in den rev-AGB verzichtet.
2.1.6. Haftung (Ziff. 9 rev-AGB DL; 11 rev-AGB GB)
Anträgen aus Kreisen der Praxis folgend, entschied sich der FA, die beiden Anspruchsgrundlagen Gewährleistung und Haftung in den rev-AGB zu trennen. In den Ziffern 9 rev-AGB DL und 11 rev-AGB GB werden nun eigenständige Haftungsbestimmungen aufgeführt. Analog zu den AGB IT DL, wird die Haftung für den entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Zudem wurde die Hilfspersonenhaftung in die Haftungsbestimmungen überführt.
2.1.7. Geheimhaltung (Ziff. 12 rev-AGB DL; 13 rev-AGB GB)
In den bisherigen AGB unter „Wahrung der Vertraulichkeit“ aufgeführt, werden diese Bestimmungen nun unter dem Titel „Geheimhaltung“ verankert. Neu sollen Informationen und Tat-
2 ILO-Übereinkommen: Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9), Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7), Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9), Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0), Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5), Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1), Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8), Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).
3 Die Bestimmungen in den AGB verweisen hierzu auf das Entsendegesetz, SR 823.20.
4 http://www.e-rechnung.admin.ch
5 Weiterführende Informationen: http://www.egovernment.ch/index.html?lang=de (Stand 5. Februar 2016). Anhörungsverfahren Revision AGB DL / GB