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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

3.4.1 Bund

Mit der Erarbeitung der Strategie wird einem Anliegen entsprochen, das insbesondere seitens der Kantone schon seit längerem gefordert wird, indem der Bund eine stärkere Führung und Koordination im Bereich invasiver gebietsfremder Arten auf nationaler Ebene übernimmt. Im Hinblick auf die Umsetzung der Massnahmen der Strategie werden die Anforderungen an diese Steuerungs- und Koordinationsfunktion für den Bund weiter zunehmen. Es sind die erforderlichen Abläufe zu definieren und Gremien einzurichten, damit die Aktivitäten aller betroffenen Akteure aufeinander abgestimmt werden können und der Informationsaustausch zwischen den Akteuren sichergestellt ist. Die für die Umsetzung der Massnahmen erforderlichen Grundlagen sind auf nationaler Ebene aufzubereiten, den betroffenen Akteuren zur Verfügung zu stellen und aufgrund der Erfahrungen der Umsetzung dem aktuellen Stand anzupassen. Für den Betrieb und Unterhalt bundeseigener Flächen trägt der Bund die Verantwortung und übernimmt eine Vorbildfunktion im Hinblick auf eine fachgerechte und zielkonforme Ausführung im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten. Die aktuell für Tätigkeiten zu invasiven gebietsfremden Arten zur Verfügung stehenden Bundesmittel können diese Aufgaben nicht abdecken, weshalb die Umsetzung der Massnahmen der Strategie auf zusätzliche Ressourcen zwingend angewiesen ist. Im Folgenden wird der Mehraufwand für diejenigen Massnahmen ausgewiesen, die unabhängig von der Anpassung der Rechtsgrundlagen bereits unmittelbar im Anschluss an die Erfüllung des Postulats umzusetzen sind. Der Mehraufwand, der sich aus den Massnahmen ergibt, die erst nach - und in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung - der Anpassung der Rechtsgrundlagen umgesetzt werden können, wird erst mit dem ausgearbeiteten Vorschlag der angepassten Rechtsgrundlagen ausgewiesen und demzufolge zusammen mit der Botschaft zu den angepassten Rechtsgrundlagen vorgelegt werden können.

Für den Bund ergibt sich bei der Bekämpfung (Massnahme 3-1.1) sowie der Verstärkung der Koordination auf nationaler Ebene (Massnahme 1-2.1) der höchste zusätzliche Ressourcenbedarf.

Zusätzlicher finanzieller Für die Aufwendungen der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten in Ressourcenbedarf den Biotopen von nationaler Bedeutung liegt eine Gesamtkostenschätzung47 vor. Unter der Annahme, dass die dafür erforderliche Bekämpfung inkl. Nachkontrolle sich über einen Zeitraum von 10 Jahren erstreckt, ergeben sich daraus für den Bund zusätzliche jährliche Aufwendungen von 6.5 Mio. CHF/Jahr (Tabelle 3). Die Massnahmen zur Anpassung und laufenden Weiterentwicklung der erforderlichen Grundlagen für die Umsetzung der Strategie (Massnahmen 1-1.1, 1-1.2, 1-3.1, 1-4.1, 1-4.2) wird von einem einmaligen Kostenaufwand von insgesamt 1.1 Mio. CHF sowie wiederkehrend von 0.3 Mio. CHF/Jahr (Massnahmen 1-1.1, 1-2.1, 1-1.3) ausgegangen.

47 Martin M., Jöhl R., BIOP-Inventarverantwortliche (2014). Biotope von nationaler Bedeutung. Kosten der Biotopinventare. Expertenbericht zuhanden des Bundes. Erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).