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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten
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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf
tems, d.h. die Bereitstellung der Grundlagen, die Durchführung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen sowie deren gezielte Auswertung im Hinblick auf eine allfällige dynamische Anpassung bestehender Einstufungen von Arten, im Jahr 2020 vollständig eingeführt ist.
In Abb. 3-1 ist ein Übersichtszeitplan sowie die Abhängigkeiten bei der Umsetzung des Massnahmenkatalogs der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten dargestellt. Die Darstellung zeigt die zeitliche Staffelung und die vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Massnahmen in Kapitel 2.3.
Um die Koordination zwischen laufenden Aktivitäten und der Umsetzung der Strategie sicherzustellen, werden die Kantone in geeigneter Form bereits während der Grundlagenarbeiten auf Ebene des Bundes in den Umsetzungsprozess der Strategie einbezogen.
3.6 Berichterstattung
Der Stand der Umsetzung der Massnahmen, die im Massnahmenkatalog dieser Strategie zusammengefasst sind (vgl. Kapitel 2.3 sowie Anhang A4), wird in zwei Phasen überprüft. Die Berichterstattung zu den Massnahmen, deren Umsetzung unabhängig von den Anpassungen der Rechtsgrundlagen angegangen werden kann, erfolgt bis spätestens Ende 2018 (Berichterstattung Phase I 2016-2018). Über den weiteren Verlauf der Umsetzung dieser Massnahmen sowie die Berichterstattung zu den Massnahmen, deren Umsetzung von der Anpassung der Rechtsgrundlagen abhängen, erfolgt bis spätestens Ende 2020 (Berichterstattung Phase II 2018-2020). Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat über die Fortschritte bei der Umsetzung der gesamten Strategie und die erzielte Wirkung informieren.