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Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

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Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Tabelle 4: Übersicht zusätzliche finanzielle Aufwendungen auf Stufe Kantone für Massnahmen, die unabhängig von der Anpassung der rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden können* Zusätzlicher Bedarf einmalig jährlich wiederkehrend (in Mio. CHF) befristet

(~10 Jahre)

- Massnahme 3-1.1 6.5

Total (Mio. CHF): 6.5

* Der Mehraufwand, der sich aus den Massnahmen ergibt, die erst nach - und in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung - der Anpassung der Rechtsgrundlagen umgesetzt werden können, wird erst mit dem ausgearbeiteten Vorschlag der angepassten Rechtsgrundlagen ausgewiesen und demzufolge zusammen mit der Botschaft zu den angepassten Rechtsgrundlagen vorgelegt werden können.

Zusätzlicher personeller In personeller Hinsicht fallen verschiedene Massnahmen in den Kompetenz-Ressourcenbedarf bereich der Kantone. Es ist davon auszugehen, dass die für invasive gebietsfremde Arten zuständige(n) kantonale(n) Fachstelle(n) oftmals nicht ausreichend dotiert sind. Allerdings lassen sich Synergien bei der Umsetzung verschiedener Massnahmen nutzen und auch die verstärkte Koordination auf nationaler Ebene (siehe oben Massnahme 1-2.1) kann für die Kantone hilfreich sein. Je nach Kanton wird der zusätzliche personelle Ressourcenbedarf unterschiedlich ausfallen, sollte jedoch mit max. +50% für die Umsetzung der Massnahme 1-2.3 zu bewältigen sein. Die übrigen Massnahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten erfordern entweder keinen zusätzlichen personellen Ressourcenbedarf bzw. kann dieser über Massnahme 1-2.3 abgedeckt werden.

3.4.3 Dritte

Auch Dritte (Branchenverbände, private Institutionen und Organisationen, Grundstückseigentümer) sind von den Massnahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten betroffen und werden in deren Umsetzung einbezogen. Diese betreffen die Bereiche Informationsbeschaffung und -weitergabe, insbesondere die Aus- und Weiterbildung sowie Sensibilisierung. Hinzu kommen die Vorgaben zur Einhaltung der Sorgfalts- und Vorsorgepflichten, wobei davon ausgegangen wird, dass dies über die ordentlichen Budgets der jeweiligen Institutionen bewältigt werden kann. Es ist grundsätzlich Aufgabe des Grundstückeigentümers, dass seine Flächen so unterhalten werden, dass davon keine Gefährdung oder Beeinträchtigung auf benachbarte Grundstücke ausgeht. Im Hinblick auf die Umsetzung des Stufenkonzepts sind auch eigentümerverbindliche Massnahmen vorgesehen, wofür Anpassungen der Rechtsgrundlagen erforderlich sind.

3.5 Zeitliche Umsetzung

Die Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten erfolgt parallel zu laufenden Aktivitäten des Bundes und der Kantone und ist mit diesen abzustimmen. Die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen (vgl. Kapitel 2.3) der Strategie erfolgt gestaffelt. Zeitlich ist die Umsetzung der Strategie so angelegt, dass der Wirkungskreislauf des Zielsys-