Vorlage

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 82 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 35Fedlex · Vorlage

Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Entwurf

Tabelle 3: Übersicht zusätzliche finanzielle Aufwendungen auf Stufe Bund für Massnahmen, die unabhängig von der Anpassung der rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden können* Zusätzlicher Bedarf einmalig jährlich wiederkehrend (in Mio. CHF) befristet unbefristet (~10 Jahre)

- Massnahme 3-1.1 6.5

- übrige Massnahmen 1.1 0.3 (Details im Text)

Total (Mio. CHF): 1.1 6.5 0.3 * Der Mehraufwand, der sich aus den Massnahmen ergibt, die erst nach - und in Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung - der Anpassung der Rechtsgrundlagen umgesetzt werden können, wird erst mit dem ausgearbeiteten Vorschlag der angepassten Rechtsgrundlagen ausgewiesen und demzufolge zusammen mit der Botschaft zu den angepassten Rechtsgrundlagen vorgelegt werden können.

Zusätzlicher personeller Der zusätzliche personelle Ressourcenbedarf ergibt sich aus verschiedenen Ressourcenbedarf Massnahmen (1-1.3, 1-2.2, 1-3.1, 1-4.1, 2-1.4, 3-1.1, 3-2.2; siehe Anhang

A4), kann jedoch über die verstärkte Koordination (Massnahme 1-2.1) gebündelt werden. Damit lassen sich Synergien zwischen der Umsetzung diverser für den Bund als hauptverantwortlichen Akteur vorgesehenen Massnahmen (vgl. Anhang A4) erzielen und den erforderlichen zusätzlichen Personalbedarf auf 150 Stellenprozent begrenzen. Damit können insbesondere die Grundlagen für die Einstufung der invasiven gebietsfremden Arten vorbereitet, die Einstufung mit Einbezug der betroffenen Akteure vollzogen und bei Bedarf überprüft und angepasst werden. Vollzugs- und Umsetzungshilfen wie z.B. artspezifischer Bekämpfungsstrategien werden erstellt und den ausführenden Akteuren zur Verfügung gestellt, sowie der Austausch von Erfahrungen und Informationen zu invasiven gebietsfremden Arten zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb der Schweiz sowie bei Bedarf die Abstimmung mit den Aktivitäten zu invasiven gebietsfremden Arten im (benachbarten) Ausland sichergestellt. Dies ermöglicht, dass die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten bestmöglich koordiniert und die dafür notwendigen Ressourcen effizient und effektiv eingesetzt werden, die Aktivitäten aller betroffenen Akteure aufeinander abgestimmt und der Informationsaustausch zwischen den Akteuren sichergestellt sind. (siehe Massnahme 1-2.1 im Anhang A4).

3.4.2 Kantone

Aufgrund der unterschiedlichen Grösse und geographischen Lage sowie unterschiedlicher Strukturen und Organisation der Kantone, wird der zusätzliche Ressourcenbedarf für die Umsetzung der Strategie nicht alle Kantone gleichermassen betreffen. Auch auf kantonaler Ebene erfordern die Bekämpfung (Massnahme 3-1.1) sowie die innerkantonale Koordination (Massnahme 1-2.3) den höchsten zusätzlichen Ressourcenbedarf.

Zusätzlicher finanzieller Für die Umsetzung der Massnahme 3-1.1 wird von einer paritätischen Kos-Ressourcenbedarf tenaufteilung zwischen Bund und Kantonen ausgegangen, dementspre-

chend entspricht der wiederkehrende finanzielle Ressourcenbedarf für alle Kantone weitgehend demjenigen des Bundes (Tabelle 4; vgl. Tabelle 3).