Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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Es müsse geklärt werden wer die hierfür notwendigen Kontrollen mit welchen Mitteln macht. SVNF und SVU empfinden den Personalbedarf als hoch für diese Massnahme. KPSD, SFV, KVU, SVNF, SVU und die Kantone ZG und ZH beurteilen den zusätzlichen Finanzbedarf als hoch. AG und die SBB plädieren für eine starke finanzielle Beteiligung des Bundes. Prométerre hält fest, dass die Finanzierung auf allen institutionellen Niveaus gewährleistet werden muss. Die SBB fragt, wer die Führung bei dieser Massnahme übernehmen soll. Die Kantone BE, GL, LU und SZ finden, dass der Bund, wegen der Verbreitungswege Autobahnen und Eisenbahnen, die Federführung für Vollzug und Massnahmenumsetzung übernehmen soll. Auch WWF, ProNatura, SVS und ProNaturaGR fordern verantwortliche ausgebildete Personen beim Bund, welche die Umsetzung der Massnahme garantieren.

Der SVS hält die Massnahme für wichtig und betont, dass sie unbedingt belassen werden Massnahme 2.2.7: Ver-

antwortung Grundstückmuss. Auch die KOLAS hält die Maßnahme für wichtig, findet aber dass diese noch weiter seigentümer definiert werden muss.

Die Kantone AR, BE, BL, GR, LU, FR, TG, NW, VD und ZG sowie, ERFA, KBNL KOLAS, SSV, SVNF, SVU und VSSG (insgesamt 17 Akteure) halten die Umsetzung der Massnahme ohne Anpassung der rechtlichen Grundlagen für nicht machbar. FR sowie VSSG, ERFA, SSV, SVNF und SVU betonen, dass es möglich sein muss, Private auf ihrem Grundstück zu entsprechenden Massnahmen zu verpflichten. AI, WWF, ProNatura und ProNaturaGR konstatieren, dass die Erkennung von invasiven gebietsfremden Arten für Grundstückeigentümer nicht zumutbar sei. AG schlägt eine Streichung vor. Er hält die Massnahme, selbst mit Anpassung der rechtlichen Grundlagen, für nicht umsetzbar. Auch der WVS möchte die Maßnahme streichen, da die Umsetzung unmöglich sei, dies insbesondere für Waldbesitzer, da im Wald keine Chemie angewendet werden darf. Der SBV empfiehlt die Streichung der Massnahme und eine Integration in die Massnahmen 2.1.3 (Informierung durch Branchenverbände) und 2.2.6 (Unterhaltsdienste Infrastrukturanlagen) vor.

Die VSGP stellt fest, dass es eine klare Regelung braucht, wann der Grundstückeigentümer und wann der Grundstückbewirtschafter verantwortlich ist. ERFA, SSV und VSSG sind der Ansicht, dass es für die Umsetzung der Massnahme ein niederschwelliges Beratungsangebot auf kommunaler Ebene braucht.

SCNAT, SVNF und SVU halten fest, dass Stichprobenkontrollen gemacht werden müssen und möchten diesbezüglich das Massnahmenblatt ergänzt sehen unter Umsetzung / Instrumente. ProNatura, ProNaturaGR und WWF betonen, dass auch wenn Wissen für die Erkennung vorhanden sei, brauche es Kontrollen, damit sich der Grundstückeigentümer zu Aktivitäten motiviert sieht. ERFA, SSV und VSSG bemerken, dass es zu einer Messung anhand von Kontrollen Ressourcen und eine Koordination braucht.

Die EAWAG stellt die Frage, was unter Sorgfaltspflicht zu verstehen ist und ob dies Massnahme 2.2.8: Ver-

antwortung Kantone

einen Ressourcenbedarf mit sich bringt. ZG ist der Ansicht, dass die Aufgaben der Kantone noch konkretisiert werden müssen und der SBV hält fest, dass als Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Sorgfaltspflicht von Dritten, Bund und Kantone entsprechend informieren müssen. VSSG, ERFA und SSV betonen, dass die Gemeinden gut integriert werden müssen. Die VSGP zweifelt, dass eine alleinige Kontrolle zum Erfolg führt.

WWF, ProNatura, SVS, ProNaturaGR möchten, dass der Bund eine einheitliche Umsetzung seitens der Kantone sicherstellt und Kriterien ausarbeitet, damit die Kantone die Einhaltung der Sorgfaltspflicht überwachen können.

Der SBV und bauenschweiz finden, dass eine Überwachung in erster Linie an den Grenzen zu erfolgen hat, da Kontrollen und Stichproben den Arbeitsablauf erschweren.

Bezüglich Ressourcen bemerken VSSG, ERFA, SSV und TG, dass der Bedarf zu gering eingeschätzt wurde, der WVS hält wegen des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses