Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten
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Einbezug der Landwirtschaft. BIOMASSE Schweiz ist der Ansicht, dass auch Branchen der Entsorgungsschiene (Sammeldienste etc.) miteinzubeziehen sind da die korrekte Entsorgung von invasiven gebietsfremden Arten ein wichtiger Teil zur Verhinderung der Ausbreitung darstellt. SVNF und SVU möchten mit Swiss-Seed und auch den Samenhandel berücksichtigen. VSGP und SBV verlangen den Einbezug von BLW und BLV. TG will die AGIN einbeziehen. Die Kantone GR und ZH sowie die KVU sehen sogar die Federführung bei der AGIN, da diese die nötigen Kontakte zu den Branchenverbänden hat. Die EAWAG hingegen ist der Ansicht, dass die Koordination von Information und Sensibilisierung beim Bund liegen sollte und dieser die Branchenverbände einbeziehen soll.
bauenschweiz betont, dass die Massnahme freiwillig sein muss und möchte deshalb, dass die Formulierung entsprechend ergänzt wird: «Die Branchenverbände (…) informieren und sensibilisieren nach Möglichkeit die Branche und deren Kunden regelmäßig über relevante …» Der SBV hält fest, dass Dritte nicht für Versäumnis von Baubehörde und Bauherr verantwortlich gemacht werden können.
Die KOLAS hält fest, dass die Information der Bevölkerung bisher fast ausschliesslich Massnahme 2-1.4: Infor-
mierung durch Bund
über die Kantone stattgefunden hat. Auch AI äussert sich diesbezüglich und meint, dass wenn der Bund so wie bisher nur über die für die ganze Schweiz relevanten Arten informiert, der Grossteil der Informationsarbeit bei den Kantonen bleibt. EFBS, SCNAT halten es für wichtig, dass die Kantone in die Sensibilisierung der Öffentlichkeit eingebunden werden müssen. Der Kanton LU und die EAWAG finden, dass neben dem Bund auch die Kantone und Gemeinden informieren sollen. Auch Umweltverbände und Vereine/Verbände, die direkt von (präventiven) Massnahmen betroffen sind, sind gemäss EAWAG zusätzliche wichtige miteinzubeziehende Akteure.
Bezüglich Auswahl der Information an die Öffentlichkeit betont BS, dass die Abstimmung zwischen den Fachstellen und der Einbezug der kantonalen Fachstellen sehr wichtig sind, um eine «Überfrachtung» der Bevölkerung zu vermeiden. Für FR ist es wichtig, dass die Kommunikation des Bundes die Bevölkerung nicht nur über die möglichen Gefahren informiert, sondern auch aufzeigt, dass es Lösungen gibt und wie diese aussehen. NSP hält fest, dass auch Privatpersonen bezüglich allfälliger Käufe über Internet informiert werden sollen.
Die UFSG empfiehlt Informationen vor allem mittels kurzer Merkblätter des Bundes und nicht durch umfassende Handbücher. EAWAG, SVNF und SVU schlagen die Möglichkeit eines Einbezuges der Bevölkerung mit dem Melden von invasiven gebietsfremden Arten via einer App vor, wie dies bereits in anderen Ländern existiert.
Stossrichtung 2.2: Geltendes Recht konsequent umsetzen
Ein Grossteil der Kantone und mehrere Organisationen betonen, dass eine Selbstkon- Massnahme 2-2.1:
Selbstkontrolle Invertrolle nicht genügt und ein Verkaufsverbot wichtig ist (Details siehe oben unter «Gene- kehrbringer relle Bemerkungen» und «Neue empfohlene Massnahmen»).
WWF, ProNatura, SVS, ProNaturaGR betiteln die Massnahme aufgrund von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als unrealistisch und nicht umsetzbar. Zudem sei zu wenig Know-How vorhanden. bauenschweiz und der SBV verlangen, dass die Massnahme gestrichen wird. In ihren Augen ist es Sache von Experten und nicht von Praktikern, die Arten zu benennen, einzuschätzen und Bekämpfungsstrategien zu entwickeln. Auch JardinSuisse sieht die Verantwortung bei den Experten und schlägt eine Umformulierung vor: «Die Inverkehrbringer führen die Selbstkontrolle für alle Arten, die in Verkehr gebracht werden, konsequent auf Grund der Experteneinschätzung durch». Ebenso hält InfoFlora die beschriebene Selbstkontrolle für nicht durchführbar und meint, dass Experten die Vorgehensweisen für die Inverkehrbringer liefern müssen, da diese sonst nicht die Kompetenz zur Selbstkontrolle haben. Auch SVNF und SVU sind der Meinung, dass