Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

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SBV und bauenschweiz schlagen vor, die bereits existierende Aushubdeklaration in das Bewilligungsverfahren einzubauen, so könne zusätzlicher Aufwand vermieden werden. ZG sieht eine Integration nur in Projekte, die UVP-pflichtig sind und wesentliche Erdverschiebungen aufweisen.

VSSG, ERFA, SSV halten es für wichtig, dass die Rollenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden klar definiert wird. Die Kantone BL und BS wünschen eine Ergänzung der Massnahme, welche Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, sicherzustellen, dass bei einer allfälligen Anlage, Neu- oder Umgestaltung von Grünanlagen keine invasiven Arten verwendet werden. ICOMOS und NIKE möchten eine zusätzliche Klausel bei Baubewilligungen, welche aussagt, dass Ausnahmebewilligungen für Gartendenkmale möglich sind.

GE ist der Ansicht, dass diese Massnahme nur die neuen, noch nicht etablierten, unbe- Massnahme 2.2.5: Infor-

mierung durch Inverkannten invasiven gebietsfremden Arten betreffen solle. Der VS findet, dass ein externes kehrbringer Kontrollorgan geschaffen werden sollte und betont, dass das Verfahren bei Verstoss gegen Regelungen genau definiert werden muss. Die OW, ZH und die KVU weisen darauf hin, dass die Kantone für die Umsetzung dieser Massnahme neue/zusätzliche Ressourcen benötigen.

VSGP und SBV plädieren für die Streichung der Massnahme, da diese bereits mit der Massnahme 2.1.3 (Informierung durch Branchenverbände) abgedeckt sei.

Die Umweltorganisationen WWF, ProNatura, SVS, ProNaturaGR halten die Umsetzung der Massnahme für fragwürdig, da zu wenig Interesse und Wissen von Seiten der Wirtschaft vorhanden sei. Die Kantone BL, BS und LI sind der Ansicht, dass eine Abgabe von invasiven gebietsfremden Arten an Nicht-Fachpersonen grundsätzlich untersagt werden sollte (auch im Ausland) da eine diesbezügliche Kontrolle schwierig sei. SVNF und SVU fragen, wie Inverkehrbringer, welche nicht den Branchenverbänden angeschlossen sind, miteinbezogen werden sollen. Ebenso bemerken die Kantone BL und BS, dass auch die Inverkehrbringung durch Geschenke oder Vererbung, etc. zu berücksichtigen sei.

KOLAS, Prométerre und ZG finden, dass diese wichtige Massnahme noch weiter definiert Massnahme 2.2.6: Unter-

haltsdienste Infrastrukwerden muss. UR, WWF, ProNatura und ProNaturaGR halten eine Verhinderung der turanlagen Weiterverbreitung von invasiven gebietsfremden Arten im Rahmen des betrieblichen Unterhalts für unrealistisch und fordern eine realistischere Formulierung. Die SBB hält fest, dass die Massnahme erst angegangen werden kann, wenn die genauen Arten und die entsprechenden Bekämpfungsstrategien bekannt seien.

Die Kantone OW, BE und ZH sowie die KVU wünschen, dass die Massnahme nicht generell gilt, sondern konkret die Ansiedlung und Weiterverbreitung von invasiven gebietsfremden Arten in Pufferzonen um sensible Gebiete unterlassen wird (Naturschutz, Gewässerräume usw.).

VSSG, ERFA, SSV finden, dass betont werden muss, dass diese Massnahme alle öffentlichen Unterhaltsdienste betrifft. LI möchte, dass auch die ÖBB berücksichtigt werden sollte, da diese viele Pflanzen ungewollt in die CH und LI bringt. BIOMASSE betont, dass zu den Unterhaltsdiensten auch die Organisationen der Entsorgungsschiene (Sammeldienste etc.) gehören. Sie befassen sich mit der korrekten Entsorgung der Abfälle was elementar für eine Verhinderung von invasiven gebietsfremden Arten ist. Der WVS frägt, ob Waldwege auch unter diese Massnahme fallen und wenn ja, wie diese umgesetzt werden soll, da im Wald chemische Massnahmen verboten sind, keine Bewirtschaftungspflicht besteht und die Eigentümerstrukturen einen einheitlichen Unterhalt erschweren?

Die Kantone AG, GR, LU, OW, SH, ZG und ZH sowie SCNAT, KVU, SBB, SVNF, SVU und Prométerre (insgesamt 13 Akteure) betonen, dass die Umsetzung der Massnahme eine Frage der Ressourcen sei. Auch VSSG, ERFA und SSV finden, dass die Umsetzung der Massnahme Kontrollen benötigt, welche Ressourcen und Koordination fordern.