Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Vorgaben zu machen sind, wie die Selbstkontrolle wahrgenommen werden soll und was sie zu berücksichtigen hat.

VSSG, ERFA, SSV fragen, nach welchen Listen und Kriterien und mit welchem Anreiz die. Selbstkontrolle stattfinden soll. Die EAWAG will wissen, ob es keine schwarzen Listen mehr gibt, denn ohne diese sei eine Selbstkontrolle unhandlich. CSCF und KARCH halten fest, dass in der Massnahmenbeschreibung auch Wirtsarten und Pathogene genannt werden müssen. Die Kantone OW, ZH und die KVU schlagen vor, die Umsetzung/Instrumente der Massnahme mit einem Standardsystem zur Risikobewertung neuer Arten zu ergänzen.

BS, WVS, SCNAT halten eine Selbstkontrolle für ungenügend und plädieren für eine Kontrolle. a+ hält fest, dass aus dem Bericht nicht ersichtlich ist, ob eine Kontrollinstanz vorgesehen ist. NE schlägt die Einführung von Stichproben bei Akteuren die gebietsfremde Arten in Verkehr bringen vor. Die SCNAT findet, dass die Möglichkeit bestehen muss Inverkehrbringer bei schlechter Selbstkontrolle zu sanktionieren.

Die Kantone BL und BS betonen, dass bei der Massnahmenformulierung neben der biologischen Vielfalt auch die Vielfalt der Lebensräume und deren nachhaltige Nutzung erwähnt werden muss.

LI begrüsst die Massnahme explizit. UR ist der Ansicht, dass eine strenge Einfuhrkon- Massnahme 2-2.2: Zoll-

kontrolltätigkeit

trolle durch den Bund notwendig ist. Die Kantone GR, OW und ZH sowie die KVU betonen, dass auch der Internethandel geregelt werden muss. CABI findet dass nicht nur nach Quarantäne-Arten Ausschau gehalten werden soll, sondern die Grenzkontrollen erweitert werden sollten und auch noch nicht eingeordnete Arten sollten vom Zoll beachtet und wenn nötig deren Einfuhr verhindert werden. Dies auch v.a. entlang den grössten Einbringungswegen. Auch die SCNAT hält es für ein wichtiges Ziel bei den Kontrolltätigkeiten auch den Import anderer invasiver oder potenziell invasiver Arten zu verhindern/minimieren. Der SFV will die Massnahme möglichst schnell umgesetzt sehen. CSCF und KARCH halten fest, dass in der Massnahmenbeschreibung auch Wirtsarten und Pathogene genannt werden müssen.

EFBS und KFKS betonen, dass Zollbeamte gut geschult werden müssen, damit sie in der Lage sind Arten zu erkennen und richtig zu handeln.

Die Kantone AI, AR, BE, GE, GR, NW, OW, TG, ZG und ZH, sowie KBNL, KVU und die Massnahme 2-2.3: Zulas-

sungsverfahren

KOLAS (insgesamt 13 Akteure) möchten, dass weitere Beispiele von Zulassungsverfahren genannt werden. Die EFBS findet, dass Zulassungsverfahren im Rahmen eines akzeptierten Risikos erfolgen müssen und dass für die Überwachung der Restrisiken ein Monitoringprogramm notwendig sei. Der SVS schlägt vor, eine Kontrolle durch eine neutrale Stelle beim Bund durchführen zu lassen. Dafür ist die Finanzierung zu sichern.

SVS und NSP halten die Massnahme für wichtig. NSP betont, dass die Massnahme kon- Massnahme 2-2.4: sequent auch bei privaten Bauvorhaben umzusetzen sei und räumt gleichzeitig ein, Bau- und Betriebsbewilli-

gungen

dass der Mehraufwand für Baubewilligungen beträchtlich wäre.

Prométerre findet, dass es keine Rechtfertigung gibt, um das Problem der invasiven gebietsfremden Arten mit den Baubewilligungen in Verbindung zu bringen. EFBS und SCNAT halten die Massnahme für wenig zielführend, da die Baubewilligung nur einen Teil des Verfahrens ausmacht. JardinSuisse und Prométerre schlagen vor, die Massnahme in Massnahme 1-3.2 (Umsetzungshilfen/Richtlinien) zu integrieren, damit das, im internationalen Vergleich, ohnehin schon extrem komplizierte Baubewilligungsverfahren nicht noch weiter verkompliziert wird. VS betont, dass die Ressourcen für die Kontrolle der Einhaltung dieser Massnahme nicht vorhanden seien.