Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/55: Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten · 48 Seiten
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Als mögliche Quelle von zusätzlichen finanziellen Ressourcen wird mehrfach der Bund
genannt. Es besteht jedoch auch der Wunsch in der Strategie festzuschreiben, dass bei
gewissen Massnahmen die Kantone finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfü-
gung stellen sollten.
Die überwiegende Mehrheit der Kantone wie auch zahlreiche weitere Stellungnehmende Verbote betonen die Wichtigkeit eines Verkaufsverbots. Einerseits wird damit eine Erwartung an
die starke Wirkung dieses Verbots geknüpft, andererseits wird als problematisch erach-
tet, wenn der wirtschaftliche Erfolg (Verkaufserlös) auf Kosten der Allgemeinheit (Be-
kämpfungskosten) realisiert werden soll. Nebst dem Verkaufsverbot wird wiederholt ein
generelles Inverkehrbringungsverbot gefordert, das auch den Handel mit invasiven ge-
bietsfremden Arten unterbinden soll. Gewisse Akteure möchten dieses Verbot auch im
Ausland durchgesetzt sehen.
Wo nicht ein grundsätzliches Verkaufsverbot für invasive gebietsfremde Arten gefordert
wird, werden doch häufig zumindest temporäre oder partielle Verkaufsverbote ge-
wünscht, z.B. als Sofortmassnahme für die Arten der schwarzen Liste oder als Einfuhr-
und Handelsverbote für Arten der Stufe C und B gemäss dem Stufenkonzept der Strate-
gie.
Zahlreiche Kantone und weitere Organisationen weisen darauf hin, dass für die Durch- Kontrollen setzung vieler Massnahmen eine Kontrolle durch Dritte wichtig ist. Genannt werden ins-
besondere Stichprobenkontrollen (z.B. bei Grundstückeigentümern), Einfuhrkontrollen
sowie Grenzkontrollen. In diesem Zusammenhang wird oft auch auf den damit verbun-
denen Ressourcenaufwand und die notwendige Koordination verwiesen.
Zahlreiche Akteure wünschen, dass mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Anlie- Konfliktpotentiale gen bei der Bekämpfung in der Strategie stärker angesprochen werden. Es ist Ihnen
wichtig, dass mögliche Interessenskonflikte frühzeitig berücksichtigt werden. Genannt
werden u.a. Bodenschutz vs. Biodiversität, freier Handel vs. Verhinderung der Ausbrei-
tung, Klimaschutz vs. Bekämpfung, Einsatz von chemischen Bekämpfungsmassnahmen.
An verschiedenen Stellen werden Fragen zur Verantwortung aufgeworfen, so z.B. zum Verantwortung Grad der Verantwortung von Grundstück- und Waldeigentümern (Handlungspflicht für
Private, Bewirtschaftungspflicht für Waldbesitzer) oder zur Verantwortung des Bundes
als Grundstückeigentümerin sowie als Eigentümerin und Betreiberin der Bahnen und na-
tionalen Strassen. Ein wiederholtes Spannungsfeld liegt im Ausmass von Selbstverant-
wortung/Selbstverpflichtung und damit auch Selbstkontrolle und der Verpflichtung und
Kontrolle durch Dritte.
Der Wichtigkeit des Einbezugs von verschiedenen, zusätzlichen Akteuren bei der Umset- Einbezug Akteure zung der Massnahmen wird wiederholt unterstrichen. Am häufigsten genannt werden da-
bei die Städte und Gemeinden, da diese für die Umsetzung und Koordination als wichtige
Partner angesehen werden. Ebenfalls wiederholt genannt wird die «Praxis», wenngleich
eine Präzisierung, wer damit konkret gemeint ist, meist offen bleibt. Das Anliegen jedoch
ist klar und wiederholt sich: diejenigen Personen und Organisationen sollen in der Um-
setzung mit einbezogen werden, die aufgrund ihres Berufsalltags über viel Erfahrung ver-
fügen und deswegen wichtige Hinweise und Hilfestellungen geben können. Nebst diesen
beiden Gruppierungen werden bei einzelnen Massnahmen häufig zusätzliche Organisa-
tionen genannt, die berücksichtigt werden sollen (siehe dort).