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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten
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Der Nachwuchsleistungssport ermöglicht vielen Jugendlichen ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, sich auf angestrebte Ziele zu konzentrieren, sich selbst zu organisieren und mit Erfolg und Misserfolg umzugehen. Der Leistungssport bietet Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erlernen. Fairness, Disziplin, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind Werte, die sich durch den Sport fördern lassen und in unserer Gesellschaft eine hohen Bedeutung geniessen. Der Leistungssport ist eine Lebensschule. Wer den Weg an die Spitze nicht schafft oder die Leistungssportkarriere vorzeitig abbrechen muss, nimmt wichtige Erfahrungen mit auf den weiteren Lebensweg.
Grosse Teile der Schweizer Bevölkerung fiebern mit den Schweizer Delegationen an internationalen Wettkämpfen mit und freuen sich über deren Erfolge. Die Bevölkerung, aber auch das private Sponsoren- und Mäzenatentum sieht dabei die Athleten als Botschafter einer leistungsfähigen Schweiz. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen schliesslich verschafft der Schweiz internationale Aufmerksamkeit und fördert das Image der Schweiz als Tourismusland.
4.3 Leistungssport als öffentliche Aufgabe
Der Entscheid einer Person, Leistungssport zu treiben, ist grundsätzlich eine private Angelegenheit. Nach schweizerischem Verständnis ist der Leistungssport primär eine Domäne der privaten Akteure und Institutionen. Der Staat unterstützt die Aktivitäten subsidiär, soweit ein öffentliches Interesse besteht und privates Engagement nicht genügend ausgebildet ist oder gänzlich ausbleibt.
Parallel zum gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports hat auch die subsidiäre Unterstützungsrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden an Bedeutung gewonnen. Leistungssport ist nicht Selbstzweck und lässt sich auch nicht auf das Streben nach individueller Selbstverwirklichung reduzieren. Seine staatspolitische Bedeutung erhält der Leistungssport durch die ihn auszeichnenden erzieherischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Werte.
In Berücksichtigung dieser Attribute anerkennt der Bundesgesetzgeber das öffentliche Interesse an der Förderung des Leistungssports (Art. 16 Sportförderungsgesetz). Gleiches gilt für die Kantone, wo der kantonale Gesetzgeber die Förderung des Leistungssports entweder explizit oder implizit als kantonale Aufgabe anerkennt. Die rechtliche Qualifizierung der Fördertätigkeit als öffentliche Aufgabe ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung, beantwortet aber die Frage nicht, in welchem finanziellen Umfang Bund, Kantone und Gemeinden den Leistungssport fördern.
5 Organisation, Strukturen und Finanzierung des Leistungssports
5.1 Komplementarität der Förderstrukturen
Entsprechend der föderalistischen Tradition ist die Förderung des Leistungssports in der Schweiz ausgesprochen breit angelegt. Swiss Olympic unterstützt insgesamt 84 Sportverbände mit Basis- und Förderbeiträgen. Diese breit angelegte, von Bund, Kantonen und Gemeinden mitgetragene Förderphilosophie hat historische Gründe und wurzelt in der langen Tradition der Breitensportförderung, die ihren Ursprung im Turnwesen des ausgehenden 19. Jahrhunderts hat.
Im Unterschied zu einigen ausländischen Fördermodellen ist der Leistungssport in der