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Vernehmlassung 2015/56: Gesamtschau Sportförderung des Bundes · 46 Seiten

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Regelungen zur allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung enthalten diese meist auch einen Abschnitt zur kommunalen Förderung des Leistungssports.

Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Funktion als „Sportministerkonferenz“. Die - der EDK als Fachorgan angegliederte - Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) nimmt verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und des fachlichen Austauschs wahr. Auf interkommunaler Ebene gilt dies auch für die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA).

5.2.3 Rolle von Swiss Olympic und der Sportverbände

Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) ist der Dachverband der privatrechtlich organisierten Schweizer Sportverbände, welche olympische und nichtolympische Sportarten vertreten. Im Dachverband sind 84 nationale Sportverbände mit rund 1,5 Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. In seiner Funktion als Dachverband nimmt Swiss Olympic zugleich die Aufgaben des Nationalen Olympischen Komitees (NOC) wahr.

Aufgabe von Swiss Olympic ist es, den international ausgerichteten Leistungssport zu fördern, die Olympischen Delegationen zum Erfolg zu führen, die Mitgliedverbände zu unterstützen und sich für die Verankerung der olympischen Werte in der Öffentlichkeit einzusetzen. Mehrjährige Leistungsvereinbarungen zwischen Swiss Olympic und den Sportverbänden sind eine wichtige Grundlage im Bereich der Steuerung des Leistungssports.

Organisation und Aufgaben der Sportverbände sind sehr unterschiedlich geregelt. Die schweizerischen Verbandsstrukturen sind in hohem Mass vom Prinzip der Ehrenamtlichkeit geprägt. Damit hängt zusammen, dass die Sportverbände permanent mit existenziellen Finanzproblemen zu kämpfen haben. Die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensports gehört zu den Kernaufgaben der einzelnen Sportverbände. Zu diesem Zweck betreiben zahlreiche Verbände nationale und regionale Leistungszentren.

5.2.4 Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft

Die gemeinnützigen Lotteriegesellschaften Swisslos (Deutschschweiz und Tessin) und Loterie Romande (Welschschweiz) sind die bedeutendsten Sport- und Kulturförderer der Schweiz. Ihre Tätigkeit stützt sich auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 und auf interkantonale Vereinbarungen.

Soweit die Sportverbände von den Lotteriegesellschaften direkt unterstützt werden, fliessen die Fördermittel über die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) an die Begünstigten (Swiss Olympic, Sporthilfe, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey Federation). Diese Finanzierungsquelle ist für den Dachverband von zentraler Bedeutung, macht doch der Förderbeitrag der STG mehr als 50% des jährlichen Voranschlags von Swiss Olympic aus und ermöglicht so die Ausrichtung von Basis- und Förderbeiträgen an die Sportverbände.

Parallel zur Unterstützung der Sportverbände flossen 2013 rund 100 Millionen Franken der Lotteriegesellschaften in die Sportförderung von Kantonen und Gemeinden.

5.3 Finanzierung des Leistungssports

5.3.1 Finanzielle Grundlagen des Leistungssports

Im Spitzensport spielt privates Sponsorentum eine zentrale Rolle. Dieses engagiert sich vor allem bei Mannschaftssportarten mit hoher TV-Präsenz und einzelnen Ausnahmeathletinnen