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Vernehmlassung 2015/57: Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU · 102 Seiten
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d) Ein Konto, dessen ausschließlicher Inhaber ein Nachlass ist, sofern die Unterlagen zu diesem Konto eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde des Verstorbenen enthalten.
e) Ein Konto, das eingerichtet wird im Zusammenhang mit
i) einer gerichtlichen Verfügung oder einem Gerichtsurteil;
ii) einem Verkauf, einem Tausch oder einer Vermietung eines unbeweglichen oder
beweglichen Vermögensgegenstands, sofern das Konto folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Das Konto wird ausschließlich mit einer Anzahlung, einer Einlage in einer zur Sicherung einer unmittelbar mit der Transaktion verbundenen
Verpflichtung angemessenen Höhe oder einer ähnlichen Zahlung finanziert oder mit FINANZVERMÖGEN, das im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Tausch oder der Vermietung des Vermögensgegenstands auf das Konto eingezahlt wird.
- Das Konto wird nur zur Sicherung der Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises für den Vermögensgegenstand, der Ver-pflichtung des Verkäufers zur Begleichung von Eventualverbindlich-keiten
beziehungsweise der Verpflichtung des Vermieters oder Mieters zur
Begleichung von Schäden im Zusammenhang mit dem Mietobjekt nach dem Mietvertrag eingerichtet und genutzt.
- Die Vermögenswerte des Kontos, einschließlich der daraus erzielten
Einkünfte, werden bei Verkauf, Tausch oder Übertragung des
Vermögensgegenstands beziehungsweise Ende des Mietvertrags zugunsten des Käufers, Verkäufers, Vermieters oder Mieters ausgezahlt oder auf andere Weise verteilt (auch zur Erfüllung einer Verpflichtung einer dieser Personen).
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