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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten
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4.2. Pricingkonzept – Modellvarianten
Im Pricingkonzept werden die institutionellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen geklärt. Mit anderen Worten wird festgelegt, wo und was bepreist wird, und wie Tarifgestaltung und Kompensation ausgestaltet sind. Das Pricingkonzept wird vorliegend vor dem Systemkonzept (Vgl. Ziff. 4.3) und unabhängig von diesem festgelegt. Dies im Gegensatz zu früheren Konzepten, bei denen die gewählte Technik das Pricingsystem definierte. Der Hauptgrund dieses Wandels liegt darin, dass der technische Fortschritt heute erlaubt, alle denkbaren Pricingkonzepte umzusetzen.
4.3. Systemkonzept – technische Umsetzung
Das Systemkonzept folgt dem Pricingkonzept. Im Systemkonzept werden sowohl die technischen Fragen wie auch Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung geklärt. Den verschiedenen Modellvarianten wird je für den MIV, bzw. den öV immer das gleiche, nachfolgend beschriebene Systemkonzept zugrunde gelegt:
Der häufige Nutzer rechnet für seinen Mobilitätskonsum leistungsbezogen (pro gefahrenen
Kilometer) über ein «Smart Device»30 ab. Denkbar ist beispielsweise eine Abrechnung über das Smartphone.
Für Gelegenheitsnutzer (beispielsweise Verkehrsteilnehmende aus dem Ausland) ist ein
einfacheres System bereitzustellen. Auf der Strasse über die Möglichkeit, durch Registrierung seines Autokennzeichens eine pauschale Nutzungsberechtigung zum Befahren der bepreisten Strecken zu erwerben (z.B. e-Vignette)31. Der Erwerb dieser Nutzungsberechtigung erfolgt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Kalendertag). Die Registrierung kann beispielsweise manuell an einem Automaten, über ein Webportal oder per SMS erfolgen. Eine kilometerabhängige Abgabe ist damit aber nicht möglich. Beim öV kann dies über eine Ticketlösung analog dem heutigen Nachtzuschlag oder über eine billige Chiplösung erfolgen.
Bei der Festlegung des Systemkonzepts wird sichergestellt werden müssen, dass dieses kompatibel zu anderen technischen Systemen ist, die dann allenfalls bereits in Nachbarländern oder anderen Ländern der Europäischen Union (EU)32 in Betrieb sind.
5. Morphologische Kasten – Modellparameter von Mobility Pricing
Auf den nachstehenden Seiten werden die Modellparameter von Mobility Pricing im morphologischen Kasten jeweils für Strasse und Schiene einzeln dargestellt.
30 Mit einem Smart Device (z.B. Smartphone) wird die Position des Fahrzeugs kontinuierlich erfasst und an eine Zentrale übermittelt. Befindet sich das Fahrzeug auf einem bemauteten Strassenabschnitt, wird dies vom System erkannt und die gefahrene Strecke entsprechend den hinterlegten Abgabenregeln be- und verrechnet.
31 Die Vignette ist nicht mehr physisch, sondern nur noch virtuell vorhanden. Sie basiert auf einer elektronischen Speicherung von Nutzungsrechten, welche der Halter beziehungsweise der Nutzer eines Fahrzeugs erwirbt. Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer kauft sich analog zum heutigen öV-Billet eine Zutrittsberechtigung zu einem Netz oder einer Zone für einen bestimmten Zeitraum. Diese kann sie/er innerhalb eines gewissen Zeitfensters lösen.
32 Vgl. hierzu auch die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft.