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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten
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3. Grundprinzipien für die Ausgestaltung von Mobility Pricing
Mobility Pricing beinhaltet Lösungsansätze zur Brechung von Verkehrsspitzen sowie für eine gleichmässigere Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen und bietet damit eine Antwort auf Stau- und Knappheitsprobleme.
Als ganzheitliches Konzept sind mit Mobility Pricing die nachfolgend genannten sieben Grundprinzipien verbunden. Diese sind bei der Ausarbeitung der Modellvarianten (Vgl. Ziff. 6) als Rahmenbedingungen eingeflossen.
I. «Pay as you use»: Mobility Pricing bedeutet leistungsbezogene Preise für Produkte und Dienstleistungen anstelle von indirekten Steuern, Abgaben und Einheitstarifen. Wer Mobilität konsumiert, soll einen Anreiz haben, sich kostenbewusst zu verhalten (Bezogen auf den MIV würde dies bedeuten: Nicht für den Besitz eines Automobils bezahlen, sondern für dessen Gebrauch). Die Grundsatzfrage der Anlastung der externen Kosten26 ist nicht Gegenstand dieses Berichts, auch wenn sich die Tarifgestaltung u.a. an ökologischen Kriterien orientieren kann.
II. Kompensation: Mit Mobility Pricing soll insgesamt nicht mehr, sondern anders bezahlt werden. Die mit Mobility Pricing entstehenden Kosten dürfen nicht zu bestehenden Abgaben dazukommen. Mobility Pricing ersetzt somit (schrittweise) bestehende Abgaben. Für den MIV bedeutet dies, dass dereinst Abgaben, die auf Bundesebene27 (bspw. Mineralölsteuerzuschlag, zweckgebundene Mineralölsteuer, Vignette) und kantonaler Ebene (bspw. kantonale Motorfahrzeugsteuern) im Zusammenhang mit der Anschaffung und der Nutzung eines Motorfahrzeugs entstehen, ersetzt werden. Beim öV resultieren daraus gegebenfalls geringere oder wegfallende periodische Tariferhöhungen und geringere oder wegfallende periodische Abgeltungsanpassungen. Auf die Möglichkeit einer pauschalen Rückerstattung im Sinne einer Lenkungsabgabe wird verzichtet, da diese pauschale Rückerstattung sich nicht mit dem Grundprinzip «pay as you use» vereinbaren lässt und sich mit dem Diskriminierungsverbot diverse Fragen stellen (vgl. Ziff. 9.1).
III. Verteilungswirkung / Sozialpolitische Ausgestaltung: Mobility Pricing hat tariflich so ausgestaltet zu sein, dass Mobilität weiterhin für alle Nutzer erschwinglich bleibt.
IV. Intermodalität: Mobility Pricing verfolgt einen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz und umfasst Strasse und Schiene. Die Brechung der Verkehrsspitzen und die gleichmässigere Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen sollen zwischen den Verkehrsträgern abgestimmt sein. MIV und öV sollen nach vergleichbaren Grundsätzen bepreist werden. Dabei ist für Kostenfairness zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und deren Mobilitätsdienstleistungen zu sorgen, wobei die Spezifika28 der Verkehrsträger berücksichtigt werden sollen.
26 Externe Kosten sind solche Kosten, die nicht von den sie verursachenden Wirtschaftssubjekten getragen, sondern der Gesellschaft oder Dritten aufgebürdet werden. Mobility Pricing erlaubt grundsätzlich die Internalisierung der externen Kosten, indem die Abgaben so angepasst werden, dass der Mobilitätsnutzer auch die Kosten, welche er Dritten gegenüber verursacht, in sein Kostenkalkül einbezieht. Durch die Anlastung der externen Kosten würde der Kostendeckungsgrad durch die Verkehrsteilnehmenden erhöht. Externe Kosten können auch mit anderen Instrumenten als mit Mobility Pricing internalisiert werden. Die Internalisierung bleibt letztlich eine politische Entscheidung, weshalb sie hier nicht mit Mobility Pricing verknüpft werden soll.
27 Die (Strassen-)Finanzierung auf Bundesebene erfolgt heute entsprechend den Vorgaben der BV nicht über Benutzungsgebühren, sondern über zweckgebundene Abgaben auf Treibstoffen und über die Nationalstrassenabgabe.
28 Ins Konzept eines verkehrsträgerübergreifenden Ansatzes passen auch integrierte Fahrpläne. Damit erhält der Kunde aus einer Hand – zum Beispiel einer Webseite oder einer mobilen Applikation – eine vollständige Information, wie, in welcher Zeit und zu welchem Preis er von A nach B gelangen kann, indem er die verschiedenen Verkehrsträger optimal koordiniert. Integriertes Ticketing würde ebenfalls dazu gehören. Ein Ticket soll idealerweise alle Verkehrsträger abdecken, auch den Veloverleih oder den Autoparkplatz. Massnahmen im Bereich der Intermodalität würden ihren Teil zu verbessertem Verkehrsfluss sowie zur Akzeptanz und damit zum Erfolg von Mobility Pricing beitragen.