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Vernehmlassung 2015/58: Konzeptbericht Mobility Pricing · 68 Seiten

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Steigende Kosten: Neben steigender Kosten für Betrieb und Unterhalt infolge der stärker be-

anspruchten und immer älter werdenden Verkehrsinfrastrukturen beider Verkehrsträger besteht auch ein dringender Finanzbedarf, insbesondere für den Kapazitätsausbau. Mit FABI und NAF hat der Bundesrat die Weichen für eine mittelfristig gesicherte Weiterentwicklung der nationalen Landverkehrsinfrastrukturen gestellt. Er setzt damit eine vordringliche Stossrichtung der nationalen Infrastrukturstrategie20 um. Die Finanzierung der bundeseigenen Verkehrsinfrastrukturnetze bleibt aber auf lange Sicht mit den heutigen Finanzierungssystemen eine Herausforderung. Dies insbesondere deshalb, weil die Einnahmen aus Mineralölsteuer und -zuschlag aufgrund steigender Energieeffizienz21 und alternativer Antriebe trotz wachsenden Verkehrsaufkommens stagnieren. Die im Rahmen der Klimapolitik anzustrebende Reduktion der CO2- Emissionen22 beschleunigt diesen Trend zusätzlich. Mobility Pricing bietet mehr Möglichkeiten zur Preisdifferenzierung und somit zur besseren Abschöpfung der Zahlungsbereitschaft als das heutige System, das keine echte Preisdifferenzierung ermöglicht.

Externe Effekte: Mit steigendem Verkehrsaufkommen der letzten Jahre nahmen die externen

Effekte zu. Wachsender Mobilitätskonsum wird nicht mehr um jeden Preis befürwortet, sondern nur noch, wenn negative Auswirkungen des Verkehrs auf Anwohner und Umwelt weitestgehend vermieden werden können. (Vgl. Ziff. 7.1 Individuelles Mobilitätsverhalten).

Die oben genannten Herausforderungen lassen sich in Zukunft mit bisher erfolgreichen Instrumenten und Lösungsansätzen nicht mehr befriedigend bewältigen (Vgl. Anhang III). Technologische Entwicklungen eröffnen neue Möglichkeiten, um auf diese Herausforderungen zielführend reagieren zu können.

2. Definition und Ziel sowie mögliche Mitnahmeeffekte

2.1. Definition und Ziel

In Anlehnung an den Mobility Pricing Synthesebericht 2007 wird Mobility Pricing wie folgt definiert:

Benützungsbezogene Abgaben für Infrastrukturnutzung und Dienstleistungen im Individual-

verkehr und im öffentlichen Verkehr mit dem Ziel der Beeinflussung der Mobilitätsnachfrage.

Mobility Pricing ist ein Konzept nach ökonomischen Grundsätzen und steht für eine effiziente Bewirtschaftung der Verkehrsinfrastrukturen, eine leistungsbezogenere Bepreisung sowie eine verbesserte Umsetzung des Verursacherprinzips. Vorstehend wurden unter Ziffer 1.2 die drei Hauptherausforderungen von Strasse und Schiene dargelegt: Zunehmende Kapazitätsprobleme, steigende Kosten und zunehmende externe Effekte. Obwohl drei Hauptherausforderungen bestehen, soll mit Mobility Pricing nur das Ziel der Brechung von Verkehrsspitzen verfolgt werden. Der Hauptgrund liegt in der vordringlichen Notwendigkeit der Lösung der Verkehrsüberlastung auf Strasse und Schiene. Werden mit Mobility Pricing mehrere Ziele verfolgt, entstehen Zielkonflikte, welche zu einer abgeschwächten Zielerreichung führen. Zielkonflikte entstehen immer dann, wenn mehrere Ziele gesetzt werden, die sich in

20 Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz, Bericht des Bundesrats vom 17. September 2010, http://www.uvek.admin.ch/org/03229/03971/index.html?lang=de.

21 Im Jahr 1996 verbrauchte ein neu in Verkehr gesetzter Personenwagen durchschnittlich 9 Liter Treibstoff pro

100 Kilometer (Benzinäquivalent). Im Jahr 2013 betrug dieser Wert noch 6,24 Liter pro 100 Kilometer. Damit verringerte sich der durchschnittliche Normverbrauch innerhalb von 17 Jahren um 2,76 Liter pro 100 Kilometer oder um 31 Prozent. (NAF-Botschaft).

22 Der Bundesrat hat mit der Botschaft vom 4. September 2013 (BBl 2013 7561) zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) vorgeschlagen, durch neue CO2- Emissionsvorschriften die Energieeffizienz von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Lieferwagen und leichte Sattelschlepper) zu erhöhen. Die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen sollen bis Ende 2020 auf durchschnittlich 95 g/km und diejenigen von leichten Nutzfahrzeugen bis Ende 2017 auf 175 g/km und bis Ende 2020 auf durchschnittlich 147 g/km reduziert werden.