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Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 89 Seiten
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1.7 Verfügung im Zusammenhang mit Gesuchen um Vorab-
entscheid, Ausnahme oder Erleichterung zur Offenlegung
von Beteiligungen nach den Artikeln 120 ff. des Finanz-
marktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015513 000-30 000
1.8 Verfahren im Zusammenhang mit der freiwilligen Been-
digung des Geschäftsbetriebs (Art. 37 FINMAG) bei
Vertretungen ausländischer Banken und Effektenhändler 500-1 000
1.9 Verfahren im Zusammenhang mit der freiwilligen Been-
digung des Geschäftsbetriebs (Art. 37 FINMAG) bei
Banken, Effektenhändlern sowie Zweigniederlassungen
ausländischer Banken und Effektenhändlern 3 000-30 000
1.10 Meldung über die geplante Errichtung einer Präsenz oder
die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland (Art. 3 Abs. 7
BankG und Art. 20 BankV; Art. 18 Abs. 5 BEHV) 3 000-30 000
Anhang Ziff. 6
Aufgehoben
Anhang Ziff. 8.1 und 8.2
8.1 Verfügung über ein Ersuchen nach Artikel 42 oder 43
FINMAG 3 000-15 000
8.2 Kosten für die Anerkennung ausländischer Insolvenzdek-
rete 3 000-10 000
Anhang Ziff. 9.1
9.1 Die Kosten für Fotokopien betragen 50 Rappen pro Seite
14. Aufsichtsverordnung vom 9. November 200552
Gliederungstitel nach Art. 203a
4. Abschnitt: Konkurs
Art. 203b
Die Funktionen einer Gruppengesellschaft sind für die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten wesentlich, wenn sie für die Weiterführung bedeutsamer Geschäftsprozesse notwendig sind namentlich in den Bereichen Zeichnung von Risiken, Bestan-
51SR 958.1