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Vernehmlassung 2015/70: Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturverordnung, FinfraV) · 89 Seiten

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1.7 Verfügung im Zusammenhang mit Gesuchen um Vorab-

entscheid, Ausnahme oder Erleichterung zur Offenlegung

von Beteiligungen nach den Artikeln 120 ff. des Finanz-

marktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015513 000-30 000

1.8 Verfahren im Zusammenhang mit der freiwilligen Been-

digung des Geschäftsbetriebs (Art. 37 FINMAG) bei

Vertretungen ausländischer Banken und Effektenhändler 500-1 000

1.9 Verfahren im Zusammenhang mit der freiwilligen Been-

digung des Geschäftsbetriebs (Art. 37 FINMAG) bei

Banken, Effektenhändlern sowie Zweigniederlassungen

ausländischer Banken und Effektenhändlern 3 000-30 000

1.10 Meldung über die geplante Errichtung einer Präsenz oder

die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland (Art. 3 Abs. 7

BankG und Art. 20 BankV; Art. 18 Abs. 5 BEHV) 3 000-30 000

Anhang Ziff. 6

Aufgehoben

Anhang Ziff. 8.1 und 8.2

8.1 Verfügung über ein Ersuchen nach Artikel 42 oder 43

FINMAG 3 000-15 000

8.2 Kosten für die Anerkennung ausländischer Insolvenzdek-

rete 3 000-10 000

Anhang Ziff. 9.1

9.1 Die Kosten für Fotokopien betragen 50 Rappen pro Seite

14. Aufsichtsverordnung vom 9. November 200552

Gliederungstitel nach Art. 203a

4. Abschnitt: Konkurs

Art. 203b

Die Funktionen einer Gruppengesellschaft sind für die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten wesentlich, wenn sie für die Weiterführung bedeutsamer Geschäftsprozesse notwendig sind namentlich in den Bereichen Zeichnung von Risiken, Bestan-

51SR 958.1

52 SR 961.011