Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 17 Seiten
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Psychische Gesundheit Schweiz) werden dabei in die Umsetzung der Massnahmen einbezogen. Abbildung 2 zeigt die Handlungsfelder und Massnahmen des Berichts sowie der geplante Beitrag der Stiftung zur Umsetzung. Zentrale Umsetzungselemente werden die kantonalen Aktionsprogramme sein. Massnahmen zur Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Interventionen bei den Zielgruppen (Frühkindbereich, Schulkinder, junge Erwachsene und ältere Personen) und ihre nachhaltige Verbreitung sowie Verankerung werden miteinander im jeweiligen Kanton selber, aber auch unter den Kantonen verbunden. Gute erfolgreiche Ansätze wie beispielsweise das Winterthurer Projekt für Kinder von psychisch erkrankten Eltern oder bereits erfolgreiche Schulprojekte zur psychischen Gesundheit können so eine breite Wirkung entfalten.
Abbildung 2: Handlungsfelder und Massnahmen aus dem Bericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz» und der Beitrag der Stiftung.
2.2.2 Prävention in der Gesundheitsversorgung zu den Themen nichtübertragbare Erkrankun-
gen (NCD), psychische Erkrankungen sowie Suizidprävention und Sucht
Wenn Menschen erhöhte Erkrankungsrisiken haben oder bereits erkrankt sind, sind sie und ihre Angehörigen mittels bedarfsgerechter präventiver Angebote zu unterstützen. Dazu sollen Massnahmen für die Prävention in der Gesundheitsversorgung bei nichtübertragbaren und psychischen Erkrankungen inklusive Suizidalität und Sucht umgesetzt werden. Dazu soll die Stiftung insbesondere Instrumente schaffen, um Projekte Dritter zu fördern. Dadurch können evidenzbasierte Massnahmen zur Stärkung der Prävention in der Gesundheitsversorgung nachhaltig verankert und weiterentwickelt werden. Die Schnittstellen und die Zusammenarbeit innerhalb und ausserhalb der Gesundheitsversorgung sollen verbessert werden, so dass eine koordinierte Versorgung sichergestellt werden kann.
Etwa 30 Prozent des zusätzlichen Betrags (ca. 5.7 Mio. CHF) sollen für die Projektförderung genutzt werden. Die Projektförderung sieht wie folgt aus:
Ein Teil der zusätzlichen Mittel wird für Beiträge an Projekte Dritter (u.a. Gesundheitsligen,
Patientenorganisationen sowie Leistungserbringerorganisationen, Versicherer und Berufsverbände) mit dem Ziel der Verhütung, Früherkennung und der Reduktion von nichtübertragbaren Krankheiten und psychischen Krankheiten verwendet.
Ein Teil der zusätzlichen Mittel wird zur Umsetzung gezielter, von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz gemeinsam mit dem BAG entwickelter Projektideen eingesetzt.
Dabei sind insbesondere Projekte zu lancieren, welche
1. niederschwellig, auf Chancengleichheit ausgerichtet, multisektoral und interprofessionell sind,