Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 17 Seiten
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2. in den Bereichen nichtübertragbare Krankheiten und psychische Krankheit (inkl. Suizidalität), sowie
3. die Gesundheitskompetenz, Eigenverantwortung, Selbst- und Krisenmanagement und Patientenedukation stärken. Die Projekte sollen auf alle Alters- und Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein, speziell sollen aber gesundheitlich besonders gefährdete Personengruppen wie z. B. Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie vulnerable Migrationsbevölkerungsgruppen von den Projekten profitieren können. Die Projekte nutzen u.a. die Methoden des Gesundheitscoachings und der Informationsaktivitäten. Zudem sollen eHealth-Anwendungen speziell gefördert werden.
2.2.3 Gesundheitsförderung und Prävention im Alter
Die Erkenntnisse der Evaluation des Projekts Via zeigen, dass es sich lohnt, das Projekt in ein Programm überzuführen (vgl. Kap. 1.1.1, Gesundheitsförderung für ältere Menschen). Die bestehenden Angebote, die im Rahmen von Via zur Bewegungsförderung, Ernährung, Sturzprophylaxe als auch zur sozialen Teilhabe entwickelt wurden, werden sehr gut von den Gemeinden und dort wohnhaften älteren Menschen angenommen. Es gilt diese mit allen Kantonen zu verbreiten, damit ältere Personen schweizweit davon profitieren können. Daher will die Stiftung ihre bisherigen Aktivitäten den demografischen Entwicklungen anpassen und ein kantonales Aktionsprogramm Gesundheitsförderung und Prävention im Alter aufbauen. Dank den bestehenden Strukturen ist es der Stiftung auch hier möglich, zeitnah und kostensparend Massnahmen in den Kantonen zu entwickeln, zu fördern und zu multiplizieren. Dazu sollen etwa 30 Prozent des zusätzlichen Betrags (ca. 5.7 Mio. CHF) für die Projektförderung genutzt werden.
Ein Teil des zusätzlichen Betrags soll für die Umsetzung folgender Aktivitäten eingesetzt werden:
Die Stiftung setzt gemeinsam mit den Kantonen kantonale Aktionsprogramme zur Gesundheitsförderung und Prävention im Alter um.
Die Stiftung arbeitet gemeinsam mit nationalen Akteuren, Ligen, Selbsthilfeorganisationen, Vereinen sowie anderen NGO betreffend die Gesundheitsförderung und Prävention im Alter zusammen. Wo angezeigt, werden diese leistungsorientiert in die Umsetzung von Massnahmen einbezogen.
Die Stiftung leistet Förderung von innovativen Projekten sowie Förderung zur Verbreitung und Weiterentwicklung von bewährten Projekten (Sicherung der Nachhaltigkeit der Investitionen in innovative Projekte).
2.2.4 Abgrenzung
Individuelle Präventionsleistungen von Leistungserbringern nach KVG und anderen Akteuren wie z.B. Gesundheitsligen können durch den KVG-Prämienzuschlag nicht finanziert werden. Die Kostenübernahme präventivmedizinischer Leistungen durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) erfolgt auf der Grundlage von Artikel 26 KVG. Die Kostenübernahme ist nur möglich für ärztlich durchgeführte oder ärztlich angeordnete Leistungen zugunsten von Versicherten, deren Gesundheit in einem erhöhten Mass gefährdet ist. Die Leistungen sind abschliessend aufgeführt («Positivliste») in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Art. 12 KLV).
2.2.5 Wirkungsmanagement
Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren viel in den Aufbau eines Wirkungsmanagements investiert. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist sie bestrebt, Umsetzung, Qualität und Wirkung ihrer Programme und grösserer Projekte anhand ausgewählter Indikatoren zu beobachten (Monitoring) sowie auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Wirkungsmodellen von unabhängigen Evaluationsinstituten evaluieren zu lassen. Dabei richtet sich der Fokus der Evaluationen je nach Entwicklungsstand