Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/10: Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung · 17 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags sowie die für den Bund daraus resultierenden Koordinationsleistungen mit seinen eigenen Präventionsmassnahmen haben weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf den Bund.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Gemäss dem aktuellen Stand der Budgetierung der Stiftung entlastet die Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags in den Jahren 2017 bis 2021 die Kantone durch direkte Beiträge an Präventionsprogramme in der Co-Finanzierung mit der Stiftung im Umfang von 2.7 bis 6.0 Millionen Franken pro Jahr. Die direkte Zielgruppe der kantonalen Aktionsprogramme sind Akteure auf kantonaler und kommunaler Ebene. Zudem profitieren die Kantone in ihrer Aufgabenerfüllung auch indirekt von verschiedenen Aktivitäten der Stiftung (Konzeptionsarbeiten sowie Grundlagen, Kommunikation, Schulung, Evaluation und Monitoring).

3.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Die Auswirkungen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bzw. die Versicherer sind minim. Es fallen keine finanziellen oder personellen Aufwände aus. Längerfristig tragen die Präventionsaktivitäten dazu bei, die Entwicklung der Gesundheitskosten zu bremsen.

3.4 Auswirkungen auf andere Akteure

Durch die Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags können Akteure (wie z.B. Gesundheitsligen, Patientenorganisationen oder Berufsverbände), welche in den Bereichen psychischen Gesundheit bzw. Krankheit, Prävention in der Grundversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention im Alter tätig sind, Finanzierungsanträge an die Stiftung stellen und dadurch Projekte finanzieren und umsetzen.

3.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Psychische und chronische Erkrankungen verursachen grosses Leid aufseiten der Betroffenen und ihrer Familien und hohe volkswirtschaftliche Kosten. In der Schweiz beliefen sich die direkten medizinischen Kosten aller nichtübertragbaren chronischen Krankheiten 2011 auf 51.7 Milliarden Franken. Das sind 80.1 Prozent an den gesamten Gesundheitskosten von 64.6 Milliarden Franken im selben Jahr.10 Zu den direkten Kosten zählen medizinische Kosten, wie ambulante, stationäre und Medikamentenkosten. Psychische Erkrankungen verursachen zudem mit 10.6 Milliarden Franken die höchsten indirekten Kosten, wie z. B. vorzeitige Pensionierung, Invalidität, Absenzen am Arbeitsplatz und die Kosten der informellen Pflege.

Durch gesundheitsfördernde und präventive Massnahmen können die Krankheitslast und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten langfristig deutlich verringert werden. Da eine gesunde Bevölkerung nicht zuletzt auch eine wichtige Voraussetzung für Prosperität und Wirtschaftswachstum ist, sind Investitionen in diesem Bereich unerlässlich und bestätigen die in der bundesrätlichen Strategie «Gesundheit2020» formulierte Stossrichtung: Mit weniger chronischen, nichtübertragbaren Krankheiten würden weniger hohe Kosten für die Krankenversicherung und für andere Sozialversicherungszweige wie die Invalidenversicherung, aber auch für Familien oder für die Wirtschaft anfallen.

10 Die Kosten der nichtübertragbaren Krankheiten in der Schweiz, http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00683/index.html?lang=de