Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/44: Bundesbeschluss über die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre») · 8 Seiten

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BEILAGE

15.057 - Synopse der Texte (Geltendes Recht (Verfassung und Gesetz), Volksinitiative, Gegenentwurf)

Geltendes Verfassungsrecht Geltendes Gesetzesrecht Eidgenössische Volksinitiative Direkter Gegenentwurf (BV) (BankG, DBG, GwG) 'Ja zum Schutz der Privatsphäre'

I I I

Die Bundesverfassung wird wie folgt Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: geändert:

Art. 13 Schutz der Privatsphäre Art. 13 Schutz der Privatsphäre Art. 13 Schutz der Privatsphäre

1Jede Person hat Anspruch auf Ach-1 Jede Person hat Anspruch auf Schutz1 Jede Person hat Anspruch auf Schutz tung ihres Privat- und Familienlebens, der Privatsphäre. ihrer Privatsphäre.

ihrer Wohnung sowie ihres Brief-,

Post- und Fernmeldeverkehrs.

2Jede Person hat Anspruch auf Schutz2 Jede Person hat Anspruch auf Ach-2 Jede Person hat Anspruch auf Achvor Missbrauch ihrer persönlichen tung ihres Privat- und Familienlebens, tung ihres Privat- und Familienlebens, Daten ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post-

Post- und Fernmeldeverkehrs und auf und Fernmeldeverkehrs sowie ihrer Schutz ihrer finanziellen Privatsphäre. finanziellen Privatsphäre.

3Jede Person hat Anspruch auf Schutz3 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Daten.

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