Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/51: Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung) · 9 Seiten

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1. Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Unter den Begriff der Konzernfinanzierung werden zwei unterschiedliche Unternehmensaktivitäten subsumiert:

 Konzernexterne Finanzierung: Ein Unternehmen tritt am Markt auf, um Fremdkapital aufzunehmen, beispielsweise mittels Ausgabe einer Obligation. Auf der Obligation entrichtet es den Anlegern Zinsen.

 Konzerninterne Finanzierung: Ein Unternehmen sorgt für die Bereitstellung von Kapital innerhalb der Unternehmensgruppe mittels der Vergabe von Darlehen bzw. der Verwaltung der Liquidität.

Bei diesen Aktivitäten fallen nach geltendem Recht im Regelfall auf den Zinszahlungen inländischer Unternehmen Verrechnungssteuern an. Die Erhebung einer Quellensteuer von 35% gegenüber sämtlichen Investoren ist im internationalen Vergleich ein Nachteil und schwächt den Kapitalmarkt Schweiz. Die Folge ist, dass die Konzernfinanzierung im Ausland stattfindet (inkl. Wertschöpfung, Arbeitsplätze etc.).

Das Problem ist seit längerem erkannt und der Handlungsbedarf unbestritten.

Mit den per 1. August 2010 in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStV) und der Verordnung zum Stempelgesetz wurde eine teilweise Verbesserung erreicht, indem konzerninterne Guthaben von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden (Art. 14a Abs. 1 VStV). Nicht von der Ausnahmeregelung profitieren können Schweizer Konzerne, die eine Obligation über eine ausländische Konzerngesellschaft begeben, welche von einer inländischen Konzerngesellschaft garantiert wird (Art. 14a Abs. 3 VStV). Damit soll verhindert werden, dass die über eine Obligation aufgenommenen Mittel, deren Zinsen nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, auf dem Wege der konzerninternen Finanzierung in die Schweiz fliessen.

Seit der Änderung von 2010 kam es zu vermehrten Ansiedlungen von Gesellschaften ausländischer Konzerne in der Schweiz, welche die konzerninterne Finanzierung sicherstellen.1 Bei inländischen Konzernen wurde hingegen aufgrund der erwähnten Restriktion von Artikel 14a Absatz 3 VStV keine wesentliche Verbesserung erreicht.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform des Verrechnungssteuergesetzes (Wechsel zum Zahlstellenprinzip), wie sie am 18. Dezember 2014 in die Vernehmlassung gegeben wurde, würde die heutigen Probleme grundsätzlich und nachhaltig lösen. Die Konzerne würden kompetitive verrechnungssteuerliche Rahmenbedingungen sowohl für die konzernexterne als auch für die konzerninterne Finanzierung vorfinden, womit der Standort Schweiz gestärkt würde. Gleichzeitig würde der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer gestärkt, indem die Steuer gezielter erhoben wird als im heutigen System. Die Reform ist allerdings derzeit sistiert (Abwarten des Ausgangs der Abstimmung zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre"; Abstimmungstermin nach heutigem Stand frühestens 2017) und der weitere Zeitplan ungewiss. Der Bundesrat hält unverändert an der Stossrichtung der Reform fest, eine Umsetzung innert der nächsten Jahre erscheint aber unrealistisch. Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, im Sinne einer kurzfristig realisierbaren Massnahme die im Jahre 2010 eingeführte Verordnungsänderung zu präzisieren, um die Attraktivität des Standortes Schweiz auch für Konzerne mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend Schweizer Konzerne) zu stärken.

1 Zahlenmässige Angaben sind nicht möglich. Es bestehen keine entsprechenden Statistiken. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Verbesserungen bezüglich der Verrechnungssteuer nur einen - wenn auch einen wichtigen - von vielen Faktoren für einen Standortentscheid bilden.