Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 24 Seiten

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K334-1510

2a. An die kantonalen Vollzugsbehörden: Falls das Parlament die Heraufsetzung der Alterslimite beschliesst, legt der Bundesrat anschliessend fest, wann diese in Kraft tritt. Können Sie die nötigen Umsetzungsarbeiten wie Informatikanpassungen rechtzeitig vornehmen, so dass die neue Regelung ein halbes Jahr nach diesem Bundesratsbeschluss in Kraft treten könnte (voraussichtlich Mitte 2018)?

Ja (23)

Kantone: 23

Nein (3)

Kantone: 3

Ja: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR,

VS, ZG, ZH

Nein: AI, SH, VD

2b. Wenn nein: Wie viel Zeit benötigen Sie nach dem Bundesratsbeschluss über das Inkrafttreten der neuen Regelung?

AI: Für die Umsetzung wird ein Jahr benötigt.

SH, VD: Für die Umsetzung wird ein Vorlauf von mindestens 9, idealerweise 12 Monaten

benötigt.