Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 24 Seiten

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K334-1510

- Die Erhaltung der Mobilität sei Senioren und Seniorinnen für ihre selbständige Lebensgestaltung wichtig (FRS). Ihre Eigenverantwortung solle so wenig wie möglich durch staatliche Regulierungen eingeschränkt werden (OW). Studien zeigten, dass eine Erhöhung der Eigenverantwortung einen positiven Einfluss auf die Unfallzahlen bei älteren Fahrzeugführern und -führerinnen habe (TCS).

- Die Kontrolluntersuchungen könnten bei Senioren und Seniorinnen zu negativen Effekten führen, da sie bei Verlust des Führerausweises auf für sie gefährlichere Arten der Verkehrsbeteiligung (zu Fuss gehen, Radfahren) auswichen (FRS).

- Die Unfallraten deuteten darauf hin, dass das Unfallrisiko älterer Menschen im Strassenverkehr erst ab 75 Jahren nachweislich ansteige (ZG). Statistisch gesehen gehörten ältere Fahrzeugführer und -führerinnen zu jener Gruppe mit dem beinahe kleinsten Unfallrisiko (SVP).

- Aufgrund wissenschaftlicher Befunde kämen Experten zum Schluss, dass altersbezogene Fahreignungsabklärungen keinen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisteten. Die Experten empfählen, die Fahreignung nur anlassbezogen und individuell abzuklären (AR).

- Bei den Kontrolluntersuchungen zeigten sich die 70- bis 75-jährigen Führerausweisinhaber und -inhaberinnen meist unproblematisch (MFE).

- Das Wichtigste im Strassenverkehr sei die Eigenverantwortung. Eine ärztliche Untersuchung könne dazu führen, dass sich Senioren und Seniorinnen in falscher Sicherheit wögen (SVP).

- Fakten deuteten nicht darauf hin, dass bei einer Erhöhung der Altersgrenze die Verkehrssicherheit spürbar vermindert würde (BL).

- Der Sicherheitsgewinn durch die Kontrolluntersuchungen sei als gering einzustufen und der mit den Untersuchungen verbundene Aufwand der Betroffenen und Behörden stehe dazu in einem als stark unausgewogen zu bezeichnenden Verhältnis (FRS).

- Die Nachbarstaaten der Schweiz kennten keine Kontrolluntersuchung von Senioren und Seniorinnen (KKA).

5.2 Argumente der Gegner der Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizini-

sche Kontrolluntersuchung

- Es käme zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit, da es mehr Schwerverletzte und Tote durch Unfälle gäbe, die Personen mit mangelnder Fahreignung verursachten (AG, BE, SH, SO, TI, UR, VD, ZH; KSSD, RCS).

- Im Jahr 2015 habe 836 Personen im Alter von 70 bis 75 Jahren der Führerausweis wegen fehlender Fahreignung entzogen werden müssen, im Jahr 2016 1‘127 Personen. Dies entspräche einem Drittel aller Ausweisentzüge bei über 70-Jährigen. Da diese Personen ihren Führerausweis trotz negativer Fahreignungsbeurteilung nicht freiwillig abgegeben haben, sei davon auszugehen, dass sie dies auch nach einer Erhöhung der Alterslimite nicht eigenverantwortlich täten. Diese fahrungeeigneten Personen würden künftig weiterhin am Verkehr teilnehmen (BE, SO, TI, UR; CH Städte; KSSD, RCS).

- Die Fahreignungsuntersuchungen zwischen dem 70. und dem 75. Altersjahr bewirkten, dass sich die Betroffenen mit ihrer Fahreignung befassten (CH Städte; KSSD, SVSP). Dieser Prozess führe dazu, dass viele Betroffene den Führerausweis freiwillig abgäben. Diese