Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 24 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
K334-1510
nicht mehr fahrgeeigneten Personen würden künftig weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen (AG, BE, GE, SO, TI, UR, VD, ZH). Im Alter von 70 Jahren steige die Zahl der freiwilligen Verzichte auf den Führerausweis stark an. Dieser Schwelleneffekt ergebe sich, weil bei der Erstuntersuchung viele Personen erfasst würden, die seit Längerem nicht mehr fahrgeeignet gewesen seien (ZH).
- Ab dem 70. Altersjahr nähmen verkehrsrelevante Erkrankungen zu, insbesondere Demenzerkrankungen und Einschränkungen beim Sehvermögen. In der Schweiz seien rund 16‘000 Führerausweisinhaber und -inhaberinnen im Alter von 65 bis 75 Jahren von Demenz betroffen (ZH). Gerade bei beginnender Demenz funktionierten die Betroffenen im Alltag zwar noch gut, im Strassenverkehr sei ihre Leistungsfähigkeit jedoch stark reduziert. Bei diesen Beeinträchtigungen funktioniere die Eigenverantwortung der Senioren und Seniorinnen nicht, da deren Einsichtsfähigkeit stark eingeschränkt sei (AG, BS, GE NE, SO, TI, ZH; BDP; SGRM). Die Abnahme der Fahreignung erfolge zudem häufig schleichend, weshalb es die Betroffenen nicht selber merkten (ZH; CH-Städte; KSSD, OPTIK CH).
- Dem Argument, dass ältere Menschen heute gesünder seien als bei Festlegung der Alterslimite von 70 Jahren stünde entgegen, dass der Strassenverkehr heute viel komplexer sei als damals. Die Verkehrssituation stelle somit heute viel höhere Anforderungen an die Senioren und Seniorinnen als früher (UR; AVAE).
- Dank den Kontrolluntersuchungen könnten verkehrsrelevante Beeinträchtigungen rechtzeitig erkannt werden. Dies ermögliche es, in geeigneter Weise darauf zu reagieren und somit zum einen die Risiken zu minimieren und zum anderen die Mobilität der Senioren und Seniorinnen längst möglich zu erhalten (SO, SPS).
- Der organisatorische und finanzielle Aufwand der Senioren und Seniorinnen für die Kontrolluntersuchung sei gering und stünde in einem guten Verhältnis zu den mit der Massnahme verfolgten Zielen. Die verkehrsmedizinische Untersuchung erfolge meist im Rahmen einer sowieso anstehenden Konsultation (AI) und koste circa 120 Franken (BE; CH Städte; KSSD).
- Mit der Heraufsetzung der Alterslimite werde der Aufwand für die Verwaltung nicht verkleinert, sondern erhöht. Dies deshalb, weil wegen dem späteren Untersuchungszeitpunkt die medizinischen Abklärungen komplexer würden und mit mehr Entzugsverfügungen zu rechnen sei (AG).
- Trotz steigender Lebenserwartung wirkten sich altersbedingte Veränderungen (z.B. schwindende Beweglichkeit) negativ auf die Fahreignung aus (NE, TI, UR, VD). An der Abnahme insbesondere der Seh-, Gehör- und Gedächtnisleistung aufgrund des Alterungsprozesses habe sich nichts geändert (AI, SO; CH Städte; AVAE, KSSD, RCS, SGRM, SVSP). Wissenschaftlich und statistisch sei belegt, dass trotz höherer Lebenserwartung und besserem Gesundheitszustand die Häufigkeit von Parkinson- und Diabetes-Erkrankungen bei den 70- bis 75-Jährigen nicht abnehme (ZH).
- Die von über 60-Jährigen verursachten tödlichen Unfälle hätten zugenommen, wobei die Unfallursachen oft im Zusammenhang mit medizinischen Problemen stünden. Mit den Kontrolluntersuchungen könnten diese medizinischen Probleme frühzeitig erkannt und das Unfallrisiko gesenkt werden (FR).
- Die erste Kontrolluntersuchung mit 70 Jahren könne Anlass sein, dass sich Senioren und Seniorinnen mit anderen Mobilitätsformen auseinandersetzten. Zum Zeitpunkt, indem die