Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 24 Seiten

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K334-1510

- Senioren und Seniorinnen sollten ihre Fahrkompetenz bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin testen lassen (FREC).

6. Umsetzung durch die kantonalen Vollzugsbehörden

6.1 Zeitbedarf für die Umsetzung

Falls das Parlament die Heraufsetzung der Alterslimite beschliesst, legt der Bundesrat anschliessend fest, wann diese in Kraft tritt. 23 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH) können die für die Erhöhung der Altersgrenze nötigen Umsetzungsarbeiten so vornehmen, dass die neue Regelung sechs Monate nach diesem Bundesratsbeschluss in Kraft treten kann.

2 Kantone (SH, VD) brauchen für die Umsetzung der neuen Regelung einen Vorlauf von mindestens neun oder idealerweise zwölf Monate.

1 Kanton (AI) benötigt für die Umsetzung zwölf Monate. Eine allfällige Umsetzung sei nicht zeitkritisch und die Kantone müssten daher terminlich nicht unnötig unter Druck gesetzt werden.

2 Kantone (LU, SH) bemerken, dass die Einführung der neuen Altersgrenze für die Kontrolluntersuchung nicht auf einen beliebigen Zeitpunkt hin erfolgen könne, da Abhängigkeiten zu Releasezyklen weitere Applikationen bestünden.

6.2 Weitere Bemerkungen

Ein Kanton (ZH) fordert, dass - sollte das Parlament die Erhöhung der Alterslimite beschliessen - die kantonalen Behörden ermächtigt werden müssten, unter 75-jährige Personen zwischen dem Ablauf der Referendumsfrist und dem Inkrafttreten der neuen Regelung nicht mehr zur Kontrolluntersuchung aufzubieten. Eine andere Lösung würden die Senioren und Seniorinnen nicht akzeptieren.