Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 24 Seiten
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K334-1510
5. Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung vom 70. auf das 75. Altersjahr
Eine knappe Mehrheit der Kantone spricht sich gegen die Erhöhung der Alterslimite aus: 12 Kantone heissen die Erhöhung gut (AR, BL, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SZ, TG, ZG), 14 Kantone sind dagegen (AG, AI, BE, BS, FR, GE, NE, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH).
Bei den politischen Parteien befürworten deren 3 (CVP, FDP, SVP) die Heraufsetzung der Altersgrenze, 2 Parteien (BDP, SPS) lehnen sie ab.
1 Dachverband (SGV) ist mit der späteren Kontrolluntersuchung einverstanden, 1 Dachverband (CH Städte) weist sie ab.
Von den übrigen Stellen unterstützen deren 15 die Heraufsetzung der Alterslimite (ASTAG, CP, FREC, FRS, GAeSO, IG Motorrad, KKA, MFE, motosuisse, SMSR, SMVS, SRV, SSR, TCS, Velosuisse), während deren 9 dagegen sind (asa, AVAE, Fussverkehr CH, KSSD, OPTIK CH, RCS, SGRM, SVSP, VFV).
6 der übrigen Stellen (bfu, FMH, KKJPD, SGAIM, SISTRA, SKS) und 1 Dachverband (CH Gemeinden) haben keine Stellung bezogen.
Von den 26 Vernehmlassungsteilnehmenden, die gegen die Erhöhung der Alterslimite vom
70. auf das 75. Altersjahr sind, lehnen alle eine Heraufsetzung der Altersgrenze generell ab (AG, AI, BE, BS, FR, GE, NE, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH; BDP, SPS; CH Städte; asa, AVAE, Fussverkehr CH, KSSD, OPTIK CH, RCS, SGRM, SVSP, VFV). Für eine Erhöhung um weniger als fünf Jahre hat sich niemand ausgesprochen.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der Argumente der Vernehmlassungsteilnehmenden sowie deren Gegenvorschläge und weiteren Bemerkungen.
5.1 Argumente der Befürworter der Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedi-
zinische Kontrolluntersuchung
- Mit der höheren Lebenserwartung würden die Menschen heute gesünder älter. Die heutigen Senioren und Seniorinnen seien geistig und physisch rüstiger als früher. Angesichts dieser Entwicklung sei eine Erhöhung der Alterslimite für die Kontrolluntersuchung auf 75 Jahre angezeigt (GL, JU, OW, ZG; SVP; SGV; GAeSO, KKA, SSR, TCS).
- Es gebe keine evidenzbasierten Daten zum Nutzen von Senioren-Untersuchungen (FRS, KKA) und es bestünde keine wissenschaftliche Begründung für eine bestimmte Altersgrenze (GR; CP).
- Die Ärzteschaft schenke der Fahreignung ihrer Patienten und Patientinnen im Rahmen der Gesundheitsversorgung grundsätzlich Aufmerksamkeit und nehme bei Bedarf unabhängig von deren Alter verkehrsmedizinische Untersuchungen vor (KKA, MFE, SMVS). Es läge in der Verantwortung der behandelnden Ärzte und Ärztinnen, bei verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen die Behörden zu informieren (JU, LU).
- Mit der Heraufsetzung der Alterslimite könne der Aufwand für die Senioren und Seniorinnen sowie die Behörden vermindert werden, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden (GR).
- Der grösste Teil der Senioren und Seniorinnen könne die altersbedingten sensorischen, kognitiven und motorischen Defizite durch Fahrerfahrung und einen defensiven Fahrstil kompensieren (FRS).