Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 24 Seiten

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K334-1510

Anhang 3 Fragebogen Stellungnahme eingereicht durch:

Kanton: Verband, Organisation, Übrige:

Absender:

1a. Sind Sie damit einverstanden, dass sich Inhaber und Inhaberinnen eines Führe-

rausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen und nicht wie heute ab dem 70. Altersjahr?

JA NEIN → bitte Frage 1b keine Stellungnahme / beantworten nicht betroffen

Bemerkungen:

1b. Lehnen Sie die Heraufsetzung der Altersgrenze generell ab oder befürworten Sie eine Heraufsetzung der Altersgrenze um weniger als fünf Jahre, beispielsweise auf 73 Jahre?

Mit Erhöhung auf Generell dagegen keine Stellungnahme / ...... Jahre einverstan- (Beibehaltung 70. Altersjahr) nicht betroffen

den

Bemerkungen:

2a. An die kantonalen Vollzugsbehörden:

Falls das Parlament die Heraufsetzung der Alterslimite beschliesst, legt der Bundesrat anschliessend fest, wann diese in Kraft tritt. Können Sie die nötigen Um-

setzungsarbeiten wie Informatikanpassungen rechtzeitig vornehmen, so dass die neue Regelung ein halbes Jahr nach diesem Bundesratsbeschluss in Kraft treten könnte (voraussichtlich Mitte 2018)?

JA NEIN → bitte begründen keine Stellungnahme / und Frage 2b beantworten nicht betroffen

Begründung:

2b. Wenn nein: Wie viel Zeit benötigen Sie nach dem Bundesratsbeschluss über das Inkrafttreten der neuen Regelung?