Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/58: 15.410 Pa.Iv. de Buman. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen · 11 Seiten
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Seither hat die Bundesversammlung den Sondersatz für Beherbergungsleistungen insgesamt fünfmal verlängert:
1) Einführung des Sondersatzes im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) am 1. Januar 2001: bis 31. Dezember 2003
2) Änderung vom 20. Juni 2003: bis 31. Dezember 2006
3) Änderung vom 16. Dezember 2005: bis 31. Dezember 2010
4) Änderung vom 12. Juni 2009: bis 31. Dezember 2013
5) Änderung vom 21. Juni 2013: bis 31. Dezember 2017
Bei der letzten Verlängerung des Sondersatzes diskutierte das Parlament eine neue Botschaft des Bundesrats (08.053 Zusatzbotschaft), welche nur noch zwei MWST-Sätze vorsah, wobei Beherbergungsleistungen dem reduzierten Satz unterstellt werden sollten. Die Verlängerung des Sondersatzes sollte als Überbrückung dienen. Letztlich scheiterte aber das sogenannte Zwei-Satz-Modell in beiden Räten. Aktuell beträgt der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8% (der Normalsatz beträgt 8% und der reduzierte Satz 2,5%). Sollte der Sondersatz nach dem 31. Dezember 2017 weitergeführt werden, wird sich der Satz möglicherweise ändern, da einerseits das Volk bei der FABI-Vorlage im Februar 2014 einer Steuersatzerhöhung von 0,1 Prozent zugestimmt hat und andererseits 0,2% für die auslaufende Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) per 31. Dezember 2017 wegfallen. Offen ist noch, ob im Rahmen der Altersvorsorge 2020 (14.088) eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuersätze erfolgen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ab 1. Januar 2018 ein Sondersatz von 3,7% gelten.
2.1.2 Die aktuelle Lage des Beherbergungssektors
Gemäss Zahlen des Satellitenkontos Tourismus des Bundesamts für Statistik (BFS)2 entfielen in der Schweiz im Jahr 2014 rund 2,8 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung auf die Tourismusbranche und 4,3 Prozent aller Schweizer Arbeitskräfte waren in diesem Sektor beschäftigt. Dabei macht die erwähnte Statistik ebenfalls deutlich, dass die Hotellerie innerhalb des Tourismussektors einen wichtigen Stellenwert hat. So entfielen im Jahr 2014 23 Prozent der Bruttowertschöpfung und 20 Prozent der Beschäftigten des Tourismussektors auf die Hotellerie. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach dies einer Wertschöpfung von 4,1 Milliarden Franken und 34 900 Beschäftigten.
Die Zahl der Beschäftigten in der Beherbergungsbranche, welche nebst der Hotellerie auch die Parahotellerie umfasst, ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2015 lag sie, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, um rund 11 Prozent unter dem Stand von 2008. Ebenfalls um 11 Prozent zurückgegangen sind in diesem Zeitraum die Logiernächte ausländischer Gäste in der Hotellerie. Ein anderes Bild zeigt sich jedoch bei den inländischen Gästen der Hotellerie, deren Logiernächte von 2008 bis 2015 um rund 1,5 Prozent gestiegen sind. Per Saldo ergab sich ein Rückgang der
2 www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/10/02/blank/key/01.html